Sitzung: 15.06.2011 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3
Vorlage: 20/151/2011
Sachverhalt:
S. Niederschrift
über die Sitzung des Rates am 22.9.2009, TOP 5.
Nachdem der Rat am
22.9.2010 die Vertagung der Angelegenheit beschlossen hat, fanden am 6.10.2010
und am 3.2.2011 Gespräche zwischen der Gemeinde und dem Maschinenring über die
Vertragsinhalte und den Umfang der notwendigen Investitionen statt. Die Samtgemeindeverwaltung
hat einen neuen Vertragsentwurf gestaltet, der vom Maschinenring mit Email vom
8.3.2011 weitgehend akzeptiert wurde. Strittig sind zwei Passagen über zu
garantierende Zahlungen in § 3 Abs. 7 und § 6 Abs. 2 sowie die
Pachtanpassungsklausel in § 5. Diese Passagen sind im beiliegenden
Vertragsentwurf kursiv geschrieben und grau hinterlegt. Die genannten
Garantiezahlungen beinhalten
- eine
Mindesthöhe von 1.000 € Aufwandsentschädigung, für den Fall, dass weniger
als 200 t Grüngut pro Jahr angeliefert werden und
- im
Falle einer vorzeitigen Vertragskündigung die Zahlung einer
Aufwandsentschädigung i. H. v. 1.000 € multipliziert mit der Anzahl der
durch die Kündigung wegfallenden Nutzungsjahre.
Aus Sicht der
Verwaltung sollte die Gemeinde auf die Vereinbarung der Garantiebeträge
bestehen, da ansonsten nicht sichergestellt ist, dass zumindest das eingesetzte
Kapital nach Vertragsende refinanziert ist.
Ein Ausgleich der Zinsaufwendungen durch den Maschinenring ist nicht
vorgesehen. Diese gehen somit voll zu Lasten der Gemeinde.
Es muss noch darauf
hingewiesen werden, dass seit Inbetriebnahme des Sammelplatzes im Jahr 2005
durchschnittlich 143,67 t pro Jahr angeliefert wurden, in den letzten drei
Jahren waren es im Mittel 159 t/Jahr:
Jahr |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
Menge in t |
96 |
107 |
182 |
98 |
206 |
173 |
Allerdings hat der
Maschinenring klar zum Ausdruck gebracht, dass er von einem Vertragsabschluss
Abstand nimmt, sollte die Gemeinde auf diese Gararantiezahlungen bestehen.
Der Maschinenring
hat weiterhin zu verstehen gegeben, dass er selbst nicht in den Ausbau des
Platzes investieren wird.
Da alle im
Landkreis betriebenen Grüngutsammelplätze nach baurechtlichen Vorgaben neu
hergerichtet werden müssen und mit Ausnahme der Plätze in Clenze und Zernien
alle von Landwirten betrieben werden, hat der Maschinenring bereits im Vorfeld
durch einen Architekten Planungen für alle Plätze durchführen lassen und
Angebote für die Durchführung eingeholt. Hiernach belaufen sich die Baukosten
auf mehr als die im Haushalt der Gemeinde bereitgestellten 25.000 €. In den
Gesprächen mit dem Maschinenring wurde auf den bereits vorhandenen Zaun und die
dort lagernden Erdhaufen zur Herstellung der Umwallung hingewiesen. Der
Maschinenring äußerte sich zuversichtlich, die von der Gemeinde genannte
Obergrenze von 25.000 € einhalten zu können, war aber zu einer entsprechenden
Zusage nicht bereit. Sollte der Rat den Abschluss des Vertrages beschließen,
müsste die (vergabe-) rechtliche Zulässigkeit des Beschlussvorschlages zu 2.
geprüft werden.
Da die Maßnahme
über eine Kreditaufnahme finanziert werden muss, können eventuelle Beschlüsse
erst nach (uneingeschränkter) Genehmigung
der Haushaltssatzung 2011 durchgeführt werden.
Herr Siems-Wedhorn macht deutlich, dass folgende Passagen des vorliegenden
Vertrages (fett gedruckt) nicht die Zustimmung des Maschinenrings finden werden:
§ 3 (7)
Für das Erstellen und Herrichten des Grüngutplatzes zusätzlich zur
Platzmiete eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 € pro angelieferte Tonne
Grüngut, mindestens aber 1.000 € pro Jahr, fällig zum 31.12.
jeden Jahres, zu zahlen.
§ 5 – Pachtanpassung
Die Pacht nach § 3 Ziffer 6 erhöht sich jährlich mit Wirkung zum 1.1. um die
durchschnittliche Preissteigerungsrate des Vorjahres, gemessen am
Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes.
§ 6 (2)
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der
Austraggeber, den in § 3 Ziff. 7 genannten jährlichen Mindestbetrag von 1.000 €
multipliziert mit der Anzahl der durch die vorzeitige Beendigung wegfallenden
Nutzungsjahre in einer Summe bis spätestens zum 31.01. des auf die Kündigung
folgenden Kalenderjahres an den Auftragnehmer zu zahlen.
Nach Aussprache stellt Bgm
Schulz zur Abstimmung:
§ 3 (7)
Für das Erstellen und
Herrichten des Grüngutplatzes zusätzlich zur Platzmiete eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 € pro angelieferte Tonne Grüngut, mindestens aber 1.000 € pro Jahr, fällig zum 31.12. jeden Jahres, zu zahlen.
Mit 8 JA-Stimmen wird der Halbsatz mindestens
aber 1.000 € pro Jahr g e s t r i c h e n .
Stellv. Bgm Donat fehlt bei der
Abstimmung.
§ 5 – Pachtanpassung
Die Pacht nach § 3 Ziffer 6 erhöht sich jährlich mit Wirkung zum 1.1. um die
durchschnittliche Preissteigerungsrate des Vorjahres, gemessen am
Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes.
Mit 6 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen und 1 Stimmenthaltung wird der § 5
g e s t r i c h e n .
§ 6 (2)
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der
Austraggeber, den in § 3 Ziff. 7 genannten jährlichen Mindestbetrag von 1.000 €
multipliziert mit der Anzahl der durch die vorzeitige Beendigung wegfallenden
Nutzungsjahre in einer Summe bis spätestens zum 31.01. des auf die Kündigung
folgenden Kalenderjahres an den Auftragnehmer zu zahlen.
Mit 6 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen und 1 Stimmenthaltung wird der S 6 (2)
g e s t r i c h e n .
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
- Die Gemeinde Zernien schließt mit der Maschinenring
Wendland GmbH, Tarmitzer Str. 52, 29439 Lüchow den in der Anlage
beigefügten Vertrag über die Betreibung der Grüngutsammelstelle.
- Die Gemeinde Zernien lässt auf ihre Kosten den Grüngutsammelplatz
gemäß den baurechtlichen Vorgaben herrichten. Dieses beinhaltet
insbesondere den Bau einer Betonplatte für die Lagerung des Grüngutes. Mit
der Planung und Durchführung der Baumaßnahme wird die Maschinenring
Wendland GmbH beauftragt.
- Die Durchführung der
Beschlüsse zu 1. und 2. steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch
das Rechnungsprüfungsamt sowie unter dem Vorbehalt der Genehmigung der
Haushaltssatzung 2011 durch die Kommunalaufsicht.