Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Es liegt ein Antrag der Eigentümer des Grundstückes Rundling 4 vor, die vor ihrem Grundstück verkehrsbehördlich ausgewiesenen Parkflächen aufzuheben. Die Parkflächen wurden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Weinlokals im Gebäude Rundling 4 ausgewiesen. Mittlerweile wird das Gebäude jedoch als reines Wohngebäude genutzt, ein weiterer Bestand der Parkflächen ist somit nicht mehr notwendig. Im gesamten übrigen Bereich des Rundlings ist das Parken nicht gestattet.

 

Bgm Sperling erklärt, dass er die Parkschilder entfernen wird und dafür keine Kosten anfallen werden.

Der Rat fasst den


Beschluss:

Die ausgewiesenen Parkplätze vor dem Grundstück Rundling 4 werden aufgehoben. Die erteilte verkehrsbehördliche Anordnung ist aufzuheben. Bei der Samtgemeinde Elbtalaue wird ein entsprechender Antrag gestellt.