Sitzung: 12.07.2011 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/361/2011
Es liegt ein Antrag
der Eigentümer des Grundstückes Rundling 4 vor, die vor ihrem Grundstück
verkehrsbehördlich ausgewiesenen Parkflächen aufzuheben. Die Parkflächen wurden
im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Weinlokals im Gebäude Rundling 4
ausgewiesen. Mittlerweile wird das Gebäude jedoch als reines Wohngebäude
genutzt, ein weiterer Bestand der Parkflächen ist somit nicht mehr notwendig.
Im gesamten übrigen Bereich des Rundlings ist das Parken nicht gestattet.
Bgm Sperling
erklärt, dass er die Parkschilder entfernen wird und dafür keine Kosten
anfallen werden.
Der Rat fasst den
Beschluss:
Die ausgewiesenen
Parkplätze vor dem Grundstück Rundling 4 werden aufgehoben. Die erteilte
verkehrsbehördliche Anordnung ist aufzuheben. Bei der Samtgemeinde Elbtalaue
wird ein entsprechender Antrag gestellt.