Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Der Rat der Gemeinde Langendorf hat am 12.08.2010 beschlossen, für den Bereich der Biogasanlage „Naturgas Langendorf“ mit einer ca. 1 ha großen Erweiterungsfläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mit Schreiben vom 05.04.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 10.05.2011 zu äußern.

Zu der Planung haben sich die IHK Lüneburg-Wolfsburg, die LGLN-Katasteramt Lüchow und der Landkreis Lüchow-Dannenberg geäußert. Diese Stellungnahmen sind abzuwägen und zu beschließen.

Nach der Abwägung der Stellungnahmen wird der Bebauungspanentwurf und der Entwurf der Begründung entsprechend geändert und gemäß dem Auslegungsbeschluss öffentlich ausgelegt.

 

Bgm Hintzmann erläutert zur Abwägung Nr. 11, dass dem Rat die Widmung zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Der Rat fasst gem. Vorlage den

 


Beschluss:

a)      Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

b)      Der Entwurf des Bebauungsplans Biogas Langendorf wird gem. § 3 (2) BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.