Beschluss: Kenntnis genommen

In der Sitzung des Rates am 19.05.2011 kam die Frage hinsichtlich der Voraussetzungen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren auf. Grundsätzlich können in Spielkreisen nur Kinder von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung (Kindergärten) betreut werden.

 

Die Aufnahme von Kindern ab Vollendung des 2. Lebensjahres kann nur unter bestimmten  Voraussetzungen zugelassen werden. So müssen die personellen Voraussetzungen des § 4 KiTaG und die räumlichen Mindestanforderungen des § 1 der 1. DVO-KiTaG vorliegen.

Die Entscheidung ob eine Änderung der Betriebserlaubnis für den Spielkreis Langendorf in Frage kommt, ist dem Niedersächsischen Kultusministerium, Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder vorbehalten.

Selbstverständlich müssen auch die Mitarbeiterinnen des Spielkreises eine mögliche Aufnahme von Kindern ab dem 2. Lebensjahr mittragen, da sich geänderte Anforderungen ergeben.

Zudem sind zusätzliche Freistellungs- und Verfügungsstunden für die Mitarbeiterinnen vorgesehen, weitere Anforderungen sind zu klären.

 

Zur Prüfung der Voraussetzungen schlägt die Verwaltung einen Ortstermin im Spielkreis vor.

Dazu sollten außer den Mitarbeiterinnen auch die Kita-Fachkraft des Landkreises Frau Köhler sowie Frau Fricke vom Niedersächsischen Kultusministerium eingeladen werden.

 

 

Rh Buttnop vertritt die Meinung, dass in diesem Zusammenhang der Rat mit der Leiterin des Spielkreises Gespräche führt, um die Vorstellungen des Rates zur Aufnahme von Kindern und zur Gestaltung darzulegen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, sehr zeitnah, nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerpause bzw. unmittelbar zu Beginn des neuen Spielkreisjahres, zu einer Zusammenkunft vor Ort einzuladen.

Zusätzlich zu den oben genannten Personen sollen dazu alle Ratsmitglieder eingeladen werden, die dann über ihre tatsächliche Teilnahme entscheiden können.