Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt siehe BUStD Nr. VIII/27 vom 24.05.2011.

Ohne Aussprache fasst der StRat folgenden

 

 


Beschluss:

Die Straße „Querdeich“, bestehend aus dem Flurstück 143, Flur 14 der Gemarkung Dannenberg (Elbe) im beigefügten Lageplan kariert dargestellt, sowie die in Absatz 2 näher bezeichneten Wegeverbindungen, werden gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 Nr. 3 und § 47 Nr.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich als Gemeindestraße gewidmet.

 

Die Wegeverbindungen in Richtung Adolfsplatz  Flst. 6/1 (teilweise), 7/3 und 186/2 der Fl. 14, Gem. Dannenberg (Elbe) sowie die Wegeverbindung in Richtung Mühlentor, Flst. 7/1 sowie Flst. 73/1 (teilweise) der Fl. 14, Gem. Dannenberg (Elbe) werden auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt. Die Bereiche sind im beigefügten Lageplan liniert dargestellt. 

 

Das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) ist entsprechend zu fortzuschreiben.