Sitzung: 05.07.2011 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 30/220/2011
Sachverhalt siehe
BUStD Nr. VIII/27 vom 24.05.2011.
Ohne Aussprache fasst der StRat folgenden
Beschluss:
Die Straße
„Querdeich“, bestehend aus dem Flurstück 143, Flur 14 der Gemarkung Dannenberg
(Elbe) im beigefügten Lageplan kariert dargestellt, sowie die in Absatz 2 näher
bezeichneten Wegeverbindungen, werden gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3
Abs.1 Nr. 3 und § 47 Nr.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der zurzeit
geltenden Fassung öffentlich als Gemeindestraße gewidmet.
Die
Wegeverbindungen in Richtung Adolfsplatz
Flst. 6/1 (teilweise), 7/3 und 186/2 der Fl. 14, Gem. Dannenberg (Elbe)
sowie die Wegeverbindung in Richtung Mühlentor, Flst. 7/1 sowie Flst. 73/1
(teilweise) der Fl. 14, Gem. Dannenberg (Elbe) werden auf die Benutzung durch
Fußgänger und Radfahrer beschränkt. Die Bereiche sind im beigefügten Lageplan
liniert dargestellt.
Das Straßenbestandsverzeichnis
der Stadt Dannenberg (Elbe) ist entsprechend zu fortzuschreiben.