Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Auf die beiden Schreiben Herrn Stehrs und Frau Boettchers sowie die bereits bekannten Darstellungen zum Haushaltssicherungskonzept wird verwiesen.

 

Das Wegeteilstück ist in der Natur nicht als Weg vorhanden. Es ist mit 50 Jahre altem Kiefernbestand bewachsen. Ein Ausbau würde nach groben Schätzungen etwa 35.000 € kosten. Der Weg hat keine Erschließungsfunktion.

 

Die nach Ansicht der Verwaltung einzig sinnvolle Alternative wäre, das Grundstück an Frau Boettcher zu veräußern, zumal sie signalisiert hat, dass ihr Sohn dem jeweiligen Eigentümer der anliegenden Parzelle ein Wegerecht durch seinen Wald einräumen würde. Herr Stehr hat keinen direkten Zugang zu dem im Lageplan dargestellten Verkaufsgegenstand. Nach telefonischer Nachfrage, ob ihm die Einräumung eines Wegerechtes genügen würde, verwies er auf sein Anschreiben.

 

Ein gemeinsamer Erwerb, jeweils zur Hälfte, wird als nicht praktikabel angesehen. Dort wären Probleme zwischen den Eigentümern vorprogrammiert.

 


Beschlussvorschlag:

alternative a)       Die Wegeparzelle in der Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66 in einer Größe von ca. 1.400 m² wird nicht verkauft oder

alternative b)       Die oben genannte Fläche wird an Frau Christine Boettcher, Kamerun 2, 29473 Göhrde verkauft. Die Vertrags und Vermessungskosten trägt die Käuferin oder

alternative c)        Die oben genannte Fläche wird jeweils zur Hälfte an Frau Boettcher und Herrn Helge Stehr, Kamerum 1, 29473 Göhrde verkauft oder

alternative d)       Herr Stehr erhält die Möglichkeit, ebenfalls ein Angebot abzugeben.