Sitzung: 25.05.2011 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/266/2011
Sachverhalt:
Auf die beiden
Schreiben Herrn Stehrs und Frau Boettchers sowie die bereits bekannten
Darstellungen zum Haushaltssicherungskonzept wird verwiesen.
Das Wegeteilstück
ist in der Natur nicht als Weg vorhanden. Es ist mit 50 Jahre altem Kiefernbestand
bewachsen. Ein Ausbau würde nach groben Schätzungen etwa 35.000 € kosten. Der
Weg hat keine Erschließungsfunktion.
Die nach Ansicht
der Verwaltung einzig sinnvolle Alternative wäre, das Grundstück an Frau
Boettcher zu veräußern, zumal sie signalisiert hat, dass ihr Sohn dem
jeweiligen Eigentümer der anliegenden Parzelle ein Wegerecht durch seinen Wald
einräumen würde. Herr Stehr hat keinen direkten Zugang zu dem im Lageplan
dargestellten Verkaufsgegenstand. Nach telefonischer Nachfrage, ob ihm die
Einräumung eines Wegerechtes genügen würde, verwies er auf sein Anschreiben.
Ein gemeinsamer
Erwerb, jeweils zur Hälfte, wird als nicht praktikabel angesehen. Dort wären
Probleme zwischen den Eigentümern vorprogrammiert.
Beschlussvorschlag:
alternative a) Die Wegeparzelle in der Gemarkung Sarenseck,
Flur 2, Flurstück 66 in einer Größe von ca. 1.400 m² wird nicht verkauft oder
alternative b) Die oben genannte Fläche wird an Frau
Christine Boettcher, Kamerun 2, 29473 Göhrde verkauft. Die Vertrags und Vermessungskosten
trägt die Käuferin oder
alternative c)
Die
oben genannte Fläche wird jeweils zur Hälfte an Frau Boettcher und Herrn Helge
Stehr, Kamerum 1, 29473 Göhrde verkauft oder
alternative d) Herr Stehr erhält die Möglichkeit, ebenfalls
ein Angebot abzugeben.