Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Enthaltungen: 7

Sachverhalt:

Sachverhalt siehe Niederschrift über die Sitzung des Samtgemeindeausschusses vom 17.05.2011, Tagesordnungspunkt 3.

Um „belastbare“ Aussagen über die Realisierungsmöglichkeiten und die Investitionskosten einer Neuorganisation und evtl. Zusammenführung der Betriebshöfe einschl. der Verwaltung an einen Standort zu erhalten, ist eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung erforderlich. Hierüber herrschte auch in den Ausschüssen grundsätzliche Einigkeit.

Die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) umfasst u.a. klären der Aufgabenstellung, beraten zum gesamten Leistungsbedarf, zusammenfassen der Ergebnisse.

Die Leistungsphase 2 (Vorplanung) beinhaltet u.a. Strichskizzen, versuchsweise zeichnerische Darstellungen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben.

In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind  dann u.a. eine genaue zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs und eine entsprechende Kostenberechnung zu erbringen.

Die Leistungsphasen 1 bis 3 sind grundsätzlich erbracht worden. Eine entsprechende Abrechnung nach HOAI wäre somit gegeben.

Hierfür wären Planungskosten in Höhe von 24.981,38 Euro entstanden.

Nach den ausführlichen Diskussionen im Werksausschuss und im Samtgemeindeausschuss, konnte in   Gesprächen mit dem Planungsbüro  erreicht werden, dass lediglich die Leistungsphasen 1 und 2 gem. HOAI abgerechnet werden und die Leistungsphase 3 (zeichnerische Darstellung und die Kostenberechnung nach DIN 276) nach Aufwand berechnet wird. Dieser Aufwand beträgt 2.637,28 Euro. Somit ergeben sich Planungskosten in Höhe von 15.880,12 Euro. Die Verwaltung bittet, diese  im Haushalt 2011 des Eigenbetriebes KDE  außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei bisher geplanten Investitionen.

 

 

Zu diesem  TOP  wird ein ergänzender Sachverhalt (siehe Anlage zu TOP 6 der Niederschrift) an die Ratsmitglieder verteilt.

 

Nach Vortrag durch Werksleiter Klafak fasst der SgRat folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 15.880,12 Euro für die Entwurfsplanung einer Neukonzeption des Eigenbetriebes im Finanzhaushalt 2011 des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue  zu. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei bisher geplanten Investitionen.