Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt, die Stellungnahmen und den Sachstand in dieser Angelegenheit.

 

Stv. Bgm Mertins merkt an, dass der Rat einstimmig dieses Projekt in Gang gesetzt hat.

Durch  Aufstellung des  B-Planes für die Biogasanlage  kann der Rat mitbestimmen.

Alle  Bedenken und Anregungen werden durch den Rat abgewogen.  Eine vernünftige Verkehrsanbindung für das Gewerbegebiet „Räsenberg“ ist  längst überfällig.

 

Rh Zühlke stellt für seine Fraktion fest, dass diese für  regenerative Energien und somit auch für Biogasanlagen ist. Als der Rat den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan gefasst hat,  befand sich dieser unter einem gewissen  Zeitdruck. Es wurde lediglich ein Standort in Erwägung gezogen, der ohne Beteiligung des Rates ausgewählt wurde.

Die in der Stellungnahme vorgenommenen  Abwägungen sind teilweise für ihn nicht nachvollziehbar und zu unpräzise definiert, demzufolge kann er seine Zustimmung nicht geben. Bezüglich der angrenzenden Wohngebiete  muss auch Hitzacker Süd mit einbezogen werden. Ferner gibt Rh Zühlke zu Bedenken,  dass Hitzacker (Elbe)  Kneippkurort geworden ist.

 

Rh Flindt bittet dieses Verfahren weiter fortzuführen, damit  der Rat dann über die eingegangen Anregungen und Bedenken diskutieren kann.

 

Frau Pesel schlägt vor,  die heutige Beschlussfassung ggfs. wie folgt  zu erweitern:

  • Löschwasserversorgung:  Festlegung des Standortes für den  Hydrant  
  • Oberflächenentwässerung:   Einrichtung von diversen Mulden zur Versickerung (aufgrund einer Oberflächenwasserberechnung) und als Überlauf die Errichtung eines Versickerungsteiches


Die Einhaltung der  Werte von  TA Luft und TA Lärm müssen im  Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden.

 

Auf Anfrage von Rh Wieczorek teilt Frau Pesel mit, dass eine Trennung zwischen verschmutztem und sauberem Oberflächenwasser erfolgt.

 

Auch die INI ist für  neue Energiekonzepte, so Rh Fröhlich.

Allerdings muss der Standort der Biogasanlage  am „Räsenberg“ auch an Bedingungen geknöpft werden. Diese sind u.a.:

 

·         keine unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigung für die Anwohner

·         vernünftige Verkehrsanbindung für die Zulieferer, ohne dass es  zu großen Eingriffen in Natur- und Landschaftsschutz kommt

·         verträgliche  Regelung der Anlieferzeiten für die Anwohner

·         Einflussnahme  bei den  Anbaumethoden der Energiepflanzen

 

Wenn der Rat heute die Auslegung beschließt, können Anregungen  und Bedenken vorgebracht werden, über die der Rat dann zu befinden hat. Transparenz in diesem Verfahren ist wichtig.

 

Rh v.d. Bussche spricht den Vertrauensschutz an, welcher der Rat den Investoren  mit seinem  Beschluss am 2.3.2011 (13 Ja 1 Enthaltung) gegeben hat.  Auch er plädiert dafür, das Verfahren fortzusetzen, damit  die eingehenden Bedenken baurechtlich abgewogen werden können.

 

Herr Heckenkamp teilt mit, dass sich die Investoren zur Genehmigungsfähigkeit der Anlage im Vorwege entsprechende Gutachten TA Lärm und TA Luft einholt haben. Diese Gutachten werden im Baugenehmigungsverfahren eingebracht.  Aufgrund  dieser Gutachten wurden Untersuchungen an bestimmten Punkten  („Freie Schule“ usw.)  vorgenommen. Bei allen Punkten werden die vorgeschriebenen Werte um mind. 6 Dezibel unterschritten. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hat jede/r Bürger/Innen das Recht bei der Kreisverwaltung in die Gutachten einzusehen. Dem Rat wird er die Unterlagen vorab zugänglich machen.

 

Rh M. Schulz spricht seine Bedenken gegen den Standort aus. Er beantragt,  eine geheime  Abstimmung  vorzunehmen.

 

Bgm Dr. Jastram  lässt über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen.

 

Dieser  wird mit

 

Ja  5    Nein  8  und   Enthaltung 3

 

abgelehnt.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

 

Mehrheitlich beschlossen

 

Ja  8  Nein 6 Enthaltung  2

 

Zu b) Der Entwurf des Bebauungsplans Biogasanlage Räsenberg wird gem. § 3 (2) BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.