Sitzung: 30.06.2011 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/321/2011
Sachverhalt:
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt, die Stellungnahmen und den Sachstand in dieser
Angelegenheit.
Stv. Bgm Mertins
merkt an, dass der Rat einstimmig dieses Projekt in Gang gesetzt hat.
Durch Aufstellung des B-Planes für die Biogasanlage kann der Rat mitbestimmen.
Alle Bedenken und Anregungen werden durch den Rat
abgewogen. Eine vernünftige
Verkehrsanbindung für das Gewerbegebiet „Räsenberg“ ist längst überfällig.
Rh Zühlke stellt
für seine Fraktion fest, dass diese für
regenerative Energien und somit auch für Biogasanlagen ist. Als der Rat
den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan gefasst hat, befand sich dieser unter einem gewissen Zeitdruck. Es wurde lediglich ein Standort in
Erwägung gezogen, der ohne Beteiligung des Rates ausgewählt wurde.
Die in der
Stellungnahme vorgenommenen Abwägungen
sind teilweise für ihn nicht
nachvollziehbar und zu unpräzise definiert, demzufolge kann er seine Zustimmung
nicht geben. Bezüglich der angrenzenden Wohngebiete muss auch Hitzacker Süd mit einbezogen
werden. Ferner gibt Rh Zühlke zu Bedenken,
dass Hitzacker (Elbe) Kneippkurort
geworden ist.
Rh Flindt bittet dieses
Verfahren weiter fortzuführen, damit der
Rat dann über die eingegangen Anregungen und Bedenken diskutieren kann.
Frau Pesel schlägt
vor, die heutige Beschlussfassung ggfs.
wie folgt zu erweitern:
- Löschwasserversorgung: Festlegung des Standortes für den Hydrant
- Oberflächenentwässerung: Einrichtung von diversen Mulden zur
Versickerung (aufgrund einer Oberflächenwasserberechnung) und als Überlauf
die Errichtung eines Versickerungsteiches
Die Einhaltung der Werte von TA Luft und TA Lärm müssen im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden.
Auf Anfrage von Rh Wieczorek
teilt Frau Pesel mit, dass eine Trennung zwischen verschmutztem und sauberem
Oberflächenwasser erfolgt.
Auch die INI ist für neue Energiekonzepte, so Rh Fröhlich.
Allerdings muss der
Standort der Biogasanlage am „Räsenberg“
auch an Bedingungen geknöpft werden. Diese sind u.a.:
·
keine unzumutbare Lärm- und
Geruchsbelästigung für die Anwohner
·
vernünftige
Verkehrsanbindung für die Zulieferer, ohne dass es zu großen Eingriffen in Natur- und
Landschaftsschutz kommt
·
verträgliche Regelung der Anlieferzeiten für die Anwohner
·
Einflussnahme bei den
Anbaumethoden der Energiepflanzen
Wenn der Rat heute die
Auslegung beschließt, können Anregungen
und Bedenken vorgebracht werden, über die der Rat dann zu befinden hat.
Transparenz in diesem Verfahren ist wichtig.
Rh v.d. Bussche spricht den
Vertrauensschutz an, welcher der Rat den Investoren mit seinem
Beschluss am 2.3.2011 (13 Ja 1 Enthaltung) gegeben hat. Auch er plädiert dafür, das Verfahren
fortzusetzen, damit die eingehenden
Bedenken baurechtlich abgewogen werden können.
Herr Heckenkamp teilt mit,
dass sich die Investoren zur Genehmigungsfähigkeit der Anlage im Vorwege
entsprechende Gutachten TA Lärm und TA Luft einholt haben. Diese Gutachten
werden im Baugenehmigungsverfahren eingebracht.
Aufgrund dieser Gutachten wurden
Untersuchungen an bestimmten Punkten
(„Freie Schule“ usw.)
vorgenommen. Bei allen Punkten werden die vorgeschriebenen Werte um
mind. 6 Dezibel unterschritten. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hat
jede/r Bürger/Innen das Recht bei der Kreisverwaltung in die Gutachten
einzusehen. Dem Rat wird er die Unterlagen vorab zugänglich machen.
Rh M. Schulz spricht seine
Bedenken gegen den Standort aus. Er beantragt,
eine geheime Abstimmung vorzunehmen.
Bgm Dr. Jastram lässt über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen.
Dieser wird mit
Ja 5 Nein 8
und Enthaltung 3
abgelehnt.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Zu a) Die
Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen
und beschlossen.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 8 Nein
6 Enthaltung 2
Zu b) Der Entwurf
des Bebauungsplans Biogasanlage Räsenberg wird gem. § 3 (2) BauGB mit der
Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.