Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 03.02.2011 beschlossen, einen Bebauungsplan Biogasanlage Räsenberg aufzustellen. Mit Schreiben vom 14.04.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 23.05.2011 zu äußern.

 

Zu der Planung haben sich die IHK Lüneburg-Wolfsburg, LGLN-Katasteramt Lüchow, Landkreis Lüchow-Dannenberg und Landwirtschaftskammer Nds. -Forstamt Südostheide-, geäußert. Diese Stellungnahmen sind abzuwägen und zu beschließen.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB am 03.05.2011 durchgeführt wurde. Diese erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Versammlung, in der den interessierten Bürgern die Planung vorgestellt und anschließend Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde.

Dabei wurden von Bürgern, Gästebettenvermietern und  Betreibern von Kneippanlagen wirtschaftliche Nachteile wegen der  Biogasanlage  befürchtet.

Desweiteren wurde der Standort, der zu nahe an  die Wohngebiete, Schulen und Sportanlagen liegen soll  und die zu erwartenden Geruchsbelästigungen sowie der Zulieferverkehr und die Erschließung über das vorhandene Straßennetz bemängelt.  Den anwesenden Bürgern wurde mitgeteilt, dass sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes die Möglichkeit haben, ihre Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorbringen können.

 

Ratsherr Mertins stellt fest, dass neben den zahlreichen Bürgern auch die Betreiber und der Planer der Biogasanlage anwesend sind und stellt daher den Antrag, Fragen von den Betreibern, des Planers und der Bürger zu sammeln und dann insgesamt darauf zu antworten.

 

Über diesen Antrag lässt Vorsitzender Herr Westdörp abstimmen.

Der Auschuss beschließt mit 4 Stimmen dafür und 3 Gegenstimmen so zu verfahren.

 

Dr. Jastram verlässt um 18:40 Uhr die Sitzung.

 

Vorsitzender Herr Westdörp stellt den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Der Antrag wir bei  3 Stimmen dafür und 3 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck trägt vor, dass über die der Vorlage beigefügten  Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beraten ist und erläutert die wichtigsten Anregungen der Industrie- und Handelskammer, des Landkreises, der Landesbehörde für Geoinformation und der Landwirtschaftskammer.

 

Ratsherr Wieczorek trägt vor, dass nach Aussage der  Industrie- und Handelskammer das Vorhaben zulässig ist, wenn u.a. die Erschließung gesichert ist. Er fragt daher an, wie die Erschließung gesichert ist  und zitiert in diesem Zusammenhang aus einem zu Beginn der Sitzung ausgeteilten privaten Schreiben eines Bürgers.

Außerdem möchte er wissen, wo die Alternativstandorte waren und warum diese abgelehnt wurden.

Hierzu berichtet Fachbereichsleiter Herr Hesebeck das mit dem Landkreis Alternativstandorte besprochen wurden, die aber vom Landkreis im Vorwege als weniger geeignet oder ungeeignet beurteilt wurden.

 

Ratsherr Fröhlich spricht sich dafür aus, mit den Bürgern nochmals ein Gespräch zu führen und möchte Informationen über den bisherigen  Verlauf der Planung.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erläutert den bisherigen Verfahrensablauf gemäß der Vorlage und berichtet, dass erst mit Abschluss des bis hier geführten Verfahrens die Bürger beteiligt werden. Hiervon wurde aber abgesehen und die Bürger sind schon  frühzeitig im Rahmen einer öffentlichen  Bürgerbeteiligung über die Planung unterrichtet.

 

 

Ratsherr Schneeberg bemängelt, dass keiner den Mut hat zu der Planung ja oder nein zu sagen. Da es hier nicht um die Biogasanlage an sich geht, sondern nur um den Standort, sollten Betreiber und Befürworteter der Biogasanlage zu der Frage nach einem anderen Standort gehört werden. Er stellt daher den Antrag, mit den Investoren die Standortfrage nochmals zu erörtern.

 

Nach einstimmigem Beschluss erfolgt  um 19:03 Uhr eine Sitzungsunterbrechung bei der den Betreibern der Biogasanlage und den Bürgern die Möglichkeit gegeben wurde, Fragen zu stellen.

 

Nach Beendigung der Sitzungsunterbrechung um 19:30 Uhr lässt Vorsitzender Herr Westdörp über die Beschlussvorschläge der Vorlage abstimmen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und

         beschlossen.

Zu b) Der Entwurf des Bebauungsplans Biogasanlage Räsenberg wird gem. § 3 (2) BauGB mit der

          Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.