Sitzung: 31.05.2011 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 40/283/2011
Der Entwurf des
Brandschutzkonzeptes wurde inzwischen überarbeitet und kreisweit abgestimmt.
Das Konzept liegt derzeit beim Landkreis Lüchow-Dannenberg. Eine Stellungnahme
des Kreisbrandmeisters liegt bis heute noch nicht vor. Ob rechtliche Bedenken
einer Beschlussfassung entgegen stehen könnten, bleibt abzuwarten. Eine
Beschlussempfehlung im Brandschutzausschuss ist dennoch möglich.
Rf Molter hat zu
dem Feuerwehrkonzept folgende Fragen:
a) Wer ist in dem Arbeitskreis
„Feuerwehrkonzept“ vertreten?
GemBM Burmeister erwidert, dass der Arbeitskreis aus Mitglieder des
Gemeindekommandos besteht. Im Einzelnen sind es: GemBM Erhard Burmester,
stellv. GemBM Mario Thöne, stellv. GemBM Georg Bauer, OBM Uwe Bannöhr, OBM
Rainer Schulze, OBM Torsten Beckmann, OBM Jörg Zipoll, stellv. OBM Frank Evers, Schriftführer Timo Burmester und Jan-Hinrich
Fecho.
b) Zwischen den Aussagen über den Bau von
Gerätehäusern im Bericht der Polizeidirektion und dem Brandschutzkonzept
bestehen einige Unterschiede. Warum wurden im Konzept nicht die gleichen
Vorgaben angegeben?
Die sicherheitstechnisch relevanten Ausstattungen (u.a. Tore) werden
gemäß den Bestimmungen der DIN Vorschriften von der Samtgemeinde durchgeführt.
Die Ausmaße der Schulungs- bzw. Umkleideräume können aufgrund der Finanzierbarkeit
nicht nach DIN gebaut werden, erklärt GemBM Burmester. Alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen
werden jedoch umgesetzt.
c) Wie wird mit fehlenden Führerscheinen für
Feuerwehrleute durch die Samtgemeinde umgegangen?
GemBM Burmester erläutert, dass es die Möglichkeit gibt, für Fahrzeuge
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,49t einen Feuerwehrführerschein (nur für
Feuerwehrfahrzeuge) über die Samtgemeinde zu erwerben.
Führerscheine für Fahrzeuge über 7,49t sollen zukünftig über eine
Behördenfahrschule erworben werden. Die entsprechenden Vorarbeiten dieser
Behördenfahrschule, welche in Kürze vollendet sein sollen, liegen in der
Verantwortung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
Rf Klappstein merkt
zu der Führerscheinregelung an, dass den Feuerwehrleuten nicht der komplette
Führerschein finanziert werden sollte, sondern das ein Eigenanteil gefordert wird.
Rh Flindt erfragt,
wie die persönliche Schutzausrüstung bei den wehrübergreifenden Einsätzen
gelagert wird.
GemBM Burmester
erwidert, dass zurzeit noch keine wehrübergreifenden Einsätze vorgesehen sind.
In unserem ländlichen Raum ist es nicht zu leisten, dass Feuerwehrleute von der
eigenen Wehr abgezogen werden, um woanders auszuhelfen. Die
Tageseinsatzbereitschaft der Wehr wäre in Gefahr.
-
Das
Konzept soll dahingehend geändert, dass die genannten Personen in der
männlichen, sowie auch in der weiblichen Form geschrieben werden.
- Pkt. 2.7
„Gesellschaftliche Anerkennung“
Dieser Text soll in eine Präambel geschrieben
werden.
- Pkt. 8.1
„Jugendfeuerwehr und Floriangruppen“
In dem Konzept ist die Begrifflichkeit
„Floriangruppen“ durch „Kinderfeuerwehr“ zu ersetzen.
- Anlage 3) „Straßen-
und Gewässerverzeichnis“
Die Landesstraße 256 endet in der
Samtgemeinde in Laase (16 km), die Landesstraße 253 endet kurz vor Hohenfier (9
km)
Nach ausgiebiger
Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
Der Samtgemeinderat
beschließt das anliegende Brandschutzkonzept der Freiwilligen Feuerwehr mit den
oben aufgeführten Änderungen.