Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Der Entwurf des Brandschutzkonzeptes wurde inzwischen überarbeitet und kreisweit abgestimmt. Das Konzept liegt derzeit beim Landkreis Lüchow-Dannenberg. Eine Stellungnahme des Kreisbrandmeisters liegt bis heute noch nicht vor. Ob rechtliche Bedenken einer Beschlussfassung entgegen stehen könnten, bleibt abzuwarten. Eine Beschlussempfehlung im Brandschutzausschuss ist dennoch möglich.

 

Rf Molter hat zu dem Feuerwehrkonzept folgende Fragen:

 

a)      Wer ist in dem Arbeitskreis „Feuerwehrkonzept“ vertreten?

 

GemBM Burmeister erwidert, dass der Arbeitskreis aus Mitglieder des Gemeindekommandos besteht. Im Einzelnen sind es: GemBM Erhard Burmester, stellv. GemBM Mario Thöne, stellv. GemBM Georg Bauer, OBM Uwe Bannöhr, OBM Rainer Schulze, OBM Torsten Beckmann, OBM Jörg Zipoll,  stellv. OBM Frank Evers,  Schriftführer Timo Burmester und Jan-Hinrich Fecho.

 

b)      Zwischen den Aussagen über den Bau von Gerätehäusern im Bericht der Polizeidirektion und dem Brandschutzkonzept bestehen einige Unterschiede. Warum wurden im Konzept nicht die gleichen Vorgaben angegeben?

 

Die sicherheitstechnisch relevanten Ausstattungen (u.a. Tore) werden gemäß den Bestimmungen der DIN Vorschriften von der Samtgemeinde durchgeführt.

Die Ausmaße der Schulungs- bzw. Umkleideräume können aufgrund der Finanzierbarkeit nicht nach DIN gebaut werden, erklärt GemBM Burmester.  Alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen werden jedoch umgesetzt.

 

c)       Wie wird mit fehlenden Führerscheinen für Feuerwehrleute durch die Samtgemeinde umgegangen?

GemBM Burmester erläutert, dass es die Möglichkeit gibt, für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,49t einen Feuerwehrführerschein (nur für Feuerwehrfahrzeuge) über die Samtgemeinde zu erwerben.

Führerscheine für Fahrzeuge über 7,49t sollen zukünftig über eine Behördenfahrschule erworben werden. Die entsprechenden Vorarbeiten dieser Behördenfahrschule, welche in Kürze vollendet sein sollen, liegen in der Verantwortung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).

 

Rf Klappstein merkt zu der Führerscheinregelung an, dass den Feuerwehrleuten nicht der komplette Führerschein finanziert werden sollte, sondern das  ein Eigenanteil gefordert wird.

 

Rh Flindt erfragt, wie die persönliche Schutzausrüstung bei den wehrübergreifenden Einsätzen gelagert wird.

GemBM Burmester erwidert, dass zurzeit noch keine wehrübergreifenden Einsätze vorgesehen sind. In unserem ländlichen Raum ist es nicht zu leisten, dass Feuerwehrleute von der eigenen Wehr abgezogen werden, um woanders auszuhelfen. Die Tageseinsatzbereitschaft der Wehr wäre in Gefahr.  

 

 

-       Das Konzept soll dahingehend geändert, dass die genannten Personen in der männlichen, sowie auch in der weiblichen Form geschrieben werden.

-       Pkt. 2.7 „Gesellschaftliche Anerkennung“

Dieser Text soll in eine Präambel geschrieben werden.

-       Pkt. 8.1 „Jugendfeuerwehr und Floriangruppen“

In dem Konzept ist die Begrifflichkeit „Floriangruppen“ durch „Kinderfeuerwehr“ zu ersetzen.

-       Anlage 3) „Straßen- und Gewässerverzeichnis“

Die Landesstraße 256 endet in der Samtgemeinde in Laase (16 km), die Landesstraße 253 endet kurz vor Hohenfier (9 km)

 

Nach ausgiebiger Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt das anliegende Brandschutzkonzept der Freiwilligen Feuerwehr mit den oben aufgeführten Änderungen.