FBL Hesebeck trägt vor:

Im Bereich der Langen Straße sind für Rollstuhlfahrer und ältere Mitbürger mit Rollator Überquerungshilfen geplant. Durch die herkömmliche Straßenpflasterung durch Granitgroßpflaster verhaken die Räder dieser Rollatoren und auch die Räder von Kinderwagen beim Überqueren der Straße oft zwischen den Fugen und dem ungleichmäßig gebrochenen Granitpflaster.

Verschiedene Varianten wurden ausgewählt, die in Betracht kommen, um die Situation zu verändern.

 

Variante 1:

Querungsflächen aus Granit Großpflaster (granitgrau), Oberfläche gesägt und feingestockt. Eingefasst in Granit Großpflaster mit abgesetzter Farbnuance zur besseren Hervorhebung der Überquerungshilfen. Für Passanten wäre diese Lösung zu befürworten. Die Fläche sollte insgesamt 4,5m x 2m betragen; es sind fünf Überquerungshilfen angedacht.

 

Variante 2:

Die Querungsfläche aus „Bockhorner Klinkerpflaster“ sieht vor, dass das Material hochkant verlegt, eingefasst in Granitborden gestaltet wird. Die Farbe soll den Gehwegbereichen angepasst werden.

 

Beide Varianten wurden vor einigen Tagen der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg bei einem Ortstermin vorgestellt. Die Variante 1 wurde von der Denkmalpflegerin favorisiert.

Die finanziellen Auswirkungen für die Variante 1 betragen 5.600,00 € je Überquerungshilfe. Damit bei fünf Überquerungshilfen rd. 28.000,00 €.

Die Variante 2 liegt bei einem Schätzpreis von 4.700,00 € je Stück. Damit bei fünf Überquerungshilfen rd. 23.500,00 €/brutto.

Im Haushalt 2011 stehen für diese Investition insgesamt 10.000,00 € zur Verfügung. Die verbleibenden Kosten müssten im Haushalt 2012 eingeplant werden.

 

Entsprechend fotografische Darstellungen und Lagepläne sind diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

FBL Hesebeck macht deutlich, dass die Denkmalpflege die Variante 1 favorisiert.

 

Stellv. Bürgermeisterin Barbara Felber erläutert, dass Überquerungshilfen nur Sinn machen, wenn sie von den Fußgängern erkannt werden. Diese müssen sich damit erheblich vom üblichen Straßenpflaster abheben.

 

Rh Dirk Brüggemann zeigt sich erstaunt über die Ablehnung der Variante mit Klinkermaterial durch die Denkmalpflege. Er bittet, zu prüfen, ob Behindertenrecht vor Denkmalrecht zu werten ist und legt der Verwaltung nahe, einen weiteren Versuch mit der Denkmalpflege zu starten, um eine Regelung zu finden.

 

Rh Erwin Schumacher verdeutlicht, dass es nicht alleine ausschlaggebend sein kann, wie die Optik sich darstellt, sondern auch der Winterdienst muss beachtet werden.

 

Rf Elke Mundhenk bittet darum, die Behindertenbeauftragte zu befragen, wie sie die Variante 1 wertet.

 

Auch Rh Ernst Bader bekräftigt, dass die Sichtbarkeit für Behinderte deutlich sein muss.

 

Stellv. Bürgermeisterin Barbara Felber bekräftigt, dass auf keinen Fall ein Material ausgewählt werden darf, das den laufenden Unterhalt der Flächen beeinträchtigt. Barbara Felber schlägt daher vor, die erste Variante weiter zu verfolgen, allerdings farbmäßig dunkler zu gestalten, so dass eine Abhebung vom Granitpflaster deutlich wird. Sie bittet darum, auch die Behindertenbeauftragte einzubeziehen.

Dieser Vorschlag wird von den Gremienmitgliedern angenommen.

 

Einstimmig empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss folgenden

 


Beschluss:

Die Variante 1 der Vorschläge zur Anlage von Überquerungshilfen wird ausgewählt und weiter verfolgt. Es muss ein farbmäßig dunkleres Material gewählt werden, das eine Abhebung vom Granitpflaster verdeutlicht.

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist einzubeziehen.

Eine endgültige Entscheidung wird mit dem Haushaltsplan 2012 gefällt.