Sitzung: 30.08.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Vorlage: 30/297/2011
FBL Hesebeck trägt vor:
Im Bereich der Langen
Straße sind für Rollstuhlfahrer und ältere Mitbürger mit Rollator
Überquerungshilfen geplant. Durch die herkömmliche Straßenpflasterung durch
Granitgroßpflaster verhaken die Räder dieser Rollatoren und auch die Räder von
Kinderwagen beim Überqueren der Straße oft zwischen den Fugen und dem
ungleichmäßig gebrochenen Granitpflaster.
Verschiedene Varianten
wurden ausgewählt, die in Betracht kommen, um die Situation zu verändern.
Variante 1:
Querungsflächen aus Granit
Großpflaster (granitgrau), Oberfläche gesägt und feingestockt. Eingefasst in
Granit Großpflaster mit abgesetzter Farbnuance zur besseren Hervorhebung der
Überquerungshilfen. Für Passanten wäre diese Lösung zu befürworten. Die Fläche
sollte insgesamt 4,5m x 2m betragen; es sind fünf Überquerungshilfen angedacht.
Variante 2:
Die Querungsfläche aus
„Bockhorner Klinkerpflaster“ sieht vor, dass das Material hochkant verlegt,
eingefasst in Granitborden gestaltet wird. Die Farbe soll den Gehwegbereichen
angepasst werden.
Beide Varianten wurden vor
einigen Tagen der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises
Lüchow-Dannenberg bei einem Ortstermin vorgestellt. Die Variante 1 wurde von
der Denkmalpflegerin favorisiert.
Die finanziellen
Auswirkungen für die Variante 1 betragen 5.600,00 € je Überquerungshilfe. Damit
bei fünf Überquerungshilfen rd. 28.000,00 €.
Die Variante 2 liegt bei
einem Schätzpreis von 4.700,00 € je Stück. Damit bei fünf Überquerungshilfen
rd. 23.500,00 €/brutto.
Im Haushalt 2011 stehen für
diese Investition insgesamt 10.000,00 € zur Verfügung. Die verbleibenden Kosten
müssten im Haushalt 2012 eingeplant werden.
Entsprechend fotografische
Darstellungen und Lagepläne sind diesem Protokoll als Anlage beigefügt.
FBL Hesebeck macht
deutlich, dass die Denkmalpflege die Variante 1 favorisiert.
Stellv. Bürgermeisterin
Barbara Felber erläutert, dass Überquerungshilfen nur Sinn machen, wenn sie von
den Fußgängern erkannt werden. Diese müssen sich damit erheblich vom üblichen
Straßenpflaster abheben.
Rh Dirk Brüggemann zeigt
sich erstaunt über die Ablehnung der Variante mit Klinkermaterial durch die
Denkmalpflege. Er bittet, zu prüfen, ob Behindertenrecht vor Denkmalrecht zu
werten ist und legt der Verwaltung nahe, einen weiteren Versuch mit der Denkmalpflege
zu starten, um eine Regelung zu finden.
Rh Erwin Schumacher
verdeutlicht, dass es nicht alleine ausschlaggebend sein kann, wie die Optik
sich darstellt, sondern auch der Winterdienst muss beachtet werden.
Rf Elke Mundhenk bittet
darum, die Behindertenbeauftragte zu befragen, wie sie die Variante 1 wertet.
Auch Rh Ernst Bader
bekräftigt, dass die Sichtbarkeit für Behinderte deutlich sein muss.
Stellv. Bürgermeisterin
Barbara Felber bekräftigt, dass auf keinen Fall ein Material ausgewählt werden
darf, das den laufenden Unterhalt der Flächen beeinträchtigt. Barbara Felber
schlägt daher vor, die erste Variante weiter zu verfolgen, allerdings farbmäßig
dunkler zu gestalten, so dass eine Abhebung vom Granitpflaster deutlich wird.
Sie bittet darum, auch die Behindertenbeauftragte einzubeziehen.
Dieser Vorschlag wird von
den Gremienmitgliedern angenommen.
Einstimmig empfiehlt der
Stadtentwicklungsausschuss folgenden
Beschluss:
Die Variante 1 der Vorschläge zur Anlage von
Überquerungshilfen wird ausgewählt und weiter verfolgt. Es muss ein farbmäßig
dunkleres Material gewählt werden, das eine Abhebung vom Granitpflaster
verdeutlicht.
Die Behindertenbeauftragte des Landkreises
Lüchow-Dannenberg ist einzubeziehen.
Eine endgültige Entscheidung wird mit dem
Haushaltsplan 2012 gefällt.