Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

Frau Scharf erläutert den vorliegenden Satzungsentwurf gem. Vorlage.

Die Samtgemeinde wird für den Betrieb des Kinderspielkreises keine Zuschüsse zahlen.

 

Bgm Ringel verweist auf das Gespräch beim Landkreis im Rahmen der Haushaltsgenehmigung und zur Aufstellung eines wirksamen Konsolidierungskonzeptes, an dem Kämmerer Frank-Jürgen Maatsch und Rh Struck teilgenommen haben. Der Rat Gusborn muss sich der angespannten Haushaltslage stellen und mit der Erhöhung der Gebühren zur weiteren Konsolidierung beitragen.

 

Rh Muchow verweist auf die zukünftigen Folgekosten, wenn das Gebäude im Eigentum der Gemeinde bleibt. Es wären ca. 25.000 € für eine Dachsanierung und ca. 25.000 € für die Heizungsanlage in den kommenden Jahren einzuplanen. Sollte unter diesen Aspekten über den Verkauf dieser Immobilie beraten werden? Welche Alternativen zum Erhalt des Spielkreises stehen dem Rat zur Verfügung?

 

Rh Struck vertritt die Meinung, dass die Gemeinde sich den finanziellen Spielraum erhalten sollte und sich nicht von „oben“ knebeln lassen sollte. Die Gemeinde sollte nicht finanziell schwachen Familien mit Kleinkindern höhere Gebühren auferlegen, das wäre in seinen Augen unsozial und dient nicht einer positiven Familienpolitik. Es werden nicht wesentlich mehr Kinder den Spielkreis besuchen und das Defizit wird durch diese Anhebung nicht ausgeglichen werden können.

Rh Struck plädiert dafür, die Gebühren analog der allgemeinen Preisentwicklung und angepasst an die Lohnsteigerungen um 1 bis 2 Prozente, also jeweils um 1 Euro, anzuheben.

 

Stellv. Bgm Beckmann spricht sich für eine 20prozentige Erhöhung der Gebühren aus.

 

Nach der Beratung beschließt der Rat mit 4 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen, die Gebühren um ca. 20 % anzuheben und fasst somit folgenden

 


Beschluss über die:

5. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Kinderspielkreis in der Gemeinde Gusborn

 

Aufgrund der §§ 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 28.10.2006 (Nds. GVBl. S. 473) und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S.41), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gusborn in seiner Sitzung am 28.03.2011 folgende 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kinderspielkreis in der Gemeinde Gusborn beschlossen:

 

§ 1

Änderung der Satzung

 

Der § 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 2

 

1.         Für die Betreuung im Kinderspielkreis sind monatlich folgende Gebühren je zugelassenes Kind zu entrichten:

 

a)      für eine fünfstündige Betreuung (7.30 – 12.30 Uhr)
für das 1. Kind der Familie                                                                     95,00 €
für das 2. und jedes weitere Kind einer Familie                           73,00 €

 

b)     für eine vierstündige Betreuung (8.00 – 12.00 Uhr)
für das 1. Kind der Familie                                                                     80,00 €
für das 2. und jedes weitere Kind einer Familie                           64,00 €

 

c)      für eine halbstündige Betreuung
(7.30 – 8.00 Uhr oder 12.00 – 12.30 Uhr)                                            8,50 €

 

d)     Die Einrichtung dieser Betreuungszeit erfolgt nur, wenn mindestens 5 Kinder zeitgleich betreut werden. Der Bedarf ist zu Beginn des Kinderspielkreisjahres am 01.08. jedes Jahres verbindlich für die Dauer des jeweiligen Jahres zu erklären.

 

e)     Gastkinder zahlen pro Tag
für eine Betreuung von 8.00 -  12.00 Uhr                                           4,00 €
für eine Betreuung von 7.30 – 12.30 Uhr                                           5,00 €

Eine fünfstündige Betreuungszeit erfolgt nur, wenn mindestens 5 Kinder zeitgleich betreut werden.

Die Dauer der Benutzung durch Gastkinder wird von der Kinderspielkreisleiterin bestimmt. In Härtefällen entscheidet der Bürgermeister.

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.