Sitzung: 21.06.2011 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3
Vorlage: 14/140/2011
Frau Scharf
erläutert den vorliegenden Satzungsentwurf gem. Vorlage.
Die Samtgemeinde
wird für den Betrieb des Kinderspielkreises keine Zuschüsse zahlen.
Bgm Ringel verweist
auf das Gespräch beim Landkreis im Rahmen der Haushaltsgenehmigung und zur Aufstellung
eines wirksamen Konsolidierungskonzeptes, an dem Kämmerer Frank-Jürgen Maatsch
und Rh Struck teilgenommen haben. Der Rat Gusborn muss sich der angespannten
Haushaltslage stellen und mit der Erhöhung der Gebühren zur weiteren
Konsolidierung beitragen.
Rh Muchow verweist
auf die zukünftigen Folgekosten, wenn das Gebäude im Eigentum der Gemeinde
bleibt. Es wären ca. 25.000 € für eine Dachsanierung und ca. 25.000 € für die
Heizungsanlage in den kommenden Jahren einzuplanen. Sollte unter diesen Aspekten
über den Verkauf dieser Immobilie beraten werden? Welche Alternativen zum
Erhalt des Spielkreises stehen dem Rat zur Verfügung?
Rh Struck vertritt
die Meinung, dass die Gemeinde sich den finanziellen Spielraum erhalten sollte
und sich nicht von „oben“ knebeln lassen sollte. Die Gemeinde sollte nicht
finanziell schwachen Familien mit Kleinkindern höhere Gebühren auferlegen, das
wäre in seinen Augen unsozial und dient nicht einer positiven Familienpolitik.
Es werden nicht wesentlich mehr Kinder den Spielkreis besuchen und das Defizit
wird durch diese Anhebung nicht ausgeglichen werden können.
Rh Struck plädiert
dafür, die Gebühren analog der allgemeinen Preisentwicklung und angepasst an
die Lohnsteigerungen um 1 bis 2 Prozente, also jeweils um 1 Euro, anzuheben.
Stellv. Bgm
Beckmann spricht sich für eine 20prozentige Erhöhung der Gebühren aus.
Nach der Beratung beschließt der Rat mit 4
JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen, die Gebühren um ca. 20 % anzuheben und fasst
somit folgenden
Beschluss
über die:
5. Satzung
zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren
für den Kinderspielkreis in der Gemeinde Gusborn
Aufgrund der §§ 6,
8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 28.10.2006 (Nds.
GVBl. S. 473) und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S.41), jeweils in der
zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gusborn in seiner Sitzung
am 28.03.2011 folgende 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für den Kinderspielkreis in der Gemeinde Gusborn beschlossen:
§ 1
Änderung der Satzung
Der § 2 wird wie
folgt neu gefasst:
§ 2
1.
Für die
Betreuung im Kinderspielkreis sind monatlich folgende Gebühren je zugelassenes
Kind zu entrichten:
a)
für
eine fünfstündige Betreuung (7.30 – 12.30 Uhr)
für das 1. Kind der Familie 95,00 €
für das 2. und jedes weitere Kind einer Familie 73,00 €
b)
für
eine vierstündige Betreuung (8.00 – 12.00 Uhr)
für das 1. Kind der Familie 80,00 €
für das 2. und jedes weitere Kind einer Familie 64,00 €
c)
für
eine halbstündige Betreuung
(7.30 – 8.00 Uhr oder 12.00 – 12.30 Uhr)
8,50 €
d)
Die
Einrichtung dieser Betreuungszeit erfolgt nur, wenn mindestens 5 Kinder
zeitgleich betreut werden. Der Bedarf ist zu Beginn des Kinderspielkreisjahres
am 01.08. jedes Jahres verbindlich für die Dauer des jeweiligen Jahres zu
erklären.
e)
Gastkinder
zahlen pro Tag
für eine Betreuung von 8.00 - 12.00
Uhr 4,00 €
für eine Betreuung von 7.30 – 12.30 Uhr 5,00 €
Eine fünfstündige Betreuungszeit erfolgt nur, wenn mindestens 5 Kinder
zeitgleich betreut werden.
Die Dauer der Benutzung durch Gastkinder wird von der Kinderspielkreisleiterin
bestimmt. In Härtefällen entscheidet der Bürgermeister.
§
2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.