Auf Grund des erneuten Antrages auf Änderung der Geschwindigkeit in den Ortsteilen Timmeitz und Sellien und weiterführend im Abzweigungsbereich nach Reddien bzw. Glieneitz im Verlauf der B 191 wurde nur im Bereich einer Straßenverengung ein Überholverbot auf einer Länge von ca. 100 m ausgesprochen.