Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 18.03.2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg, Gemeinde Zernien, fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 14.03.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 15.04.2011 zu äußern.

 

Aus der der Vorlage anliegenden Tabelle ist ersichtlich, welche Behörden sich zu der Planung geäußert und Stellungnahmen abgegeben haben, die abzuwägen sind. 

 

Zu b)

Nach Abwägung der Stellungnahmen nach § 4 (1) BauGB schließen sich die Verfahren nach § 4 (2) BauGB

„Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ und die“ öffentliche Auslegung des Planentwurfes“ gem. § 3 (2) BauGB an.

Die öffentliche Auslegung ist vom Rat zu beschließen.

 

 

Rh Ringel beantragt Abstimmung nach Vorlage.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und

          beschlossen.

Zu b) Der Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplans wird gem. § 3 (2) BauGB mit der

         Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.