Sitzung: 09.05.2011 Werksausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 08/192/2011
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2010 mit Anhang und
Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der
Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
“Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität
geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich
geführt.“
Das
Rechnungsprüfungsamt kann gemäß der Eigenbetriebsverordnung ergänzende
Feststellungen zum Prüfungsbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu
veröffentlichen sind. Entsprechende Feststellungen sind vom
Rechnungsprüfungsamt nicht getroffen worden.
Der Prüfbericht war
der Vorlage als Anlage beigefügt.
Auf Nachfrage von Rh Mertins erläutert Herr Klafak Angaben zu den
Rücklagenbeständen, Personalkostensteigerungen und Erhöhung der Kosten für
Unterhaltung von Fahrzeugen und Geräten.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Klafak beantwortet.
Abschließend
bemerkt Ausschussvorsitzender Dr. Jastram bzw. er fragt, warum ein
Liquiditäts-Kredit von ca. 7.000 € in Anspruch genommen wurde, wenn ein Bestand
von 20.000 € zur Verfügung stand.
Auch bittet er um Auskunft, welche Kostenerstattung an den Landkreis gezahlt
wird (Seite 2 der Anlage 4 der Abschlussberichtes).
Anmerkung der Verwaltung:
Es handelt sich um
einen Hinweis zum Jahresabschluss 2009.
Bei der Kostenerstattung handelt sich um die Kosten für die Straßenkehrmaschine
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die für die Straßenreinigung eingesetzt
wird.
Der Werksausschuss
empfiehlt folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2010 wird
festgestellt.
b) Die Werksleitung wird gemäß § 30 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2010 entlastet.
c) Der Fehlbetrag wird aus der Rücklage
gedeckt.