Sitzung: 03.05.2011 Ausschuss für Jugend, Betreuung und Bildung der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Frau Scharf
erläutert, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2011 den
Betreibern von Kindertagesstätten gem. § 5 des Betreibervertrages die Anwendung
der geänderten „Kreisweit einheitlichen KiTa-Beitragsstaffel“ empfohlen hat.
Unter Mitwirkung
der Träger der Kindertagesstätten wurde
in einer Arbeitsgruppe die zukünftige Gestaltung der Elternbeiträge
sowie der Betreuungszeiten erarbeitet.
Die wesentlichsten
Änderungen sind unter anderem:
Die beiden
zusätzlichen Beitragsstufen. Bei der bisherigen Beitragsstaffel haben alle
Eltern mit einem Jahreseinkommen über 44.000 € den monatlichen Höchstbeitrag
zahlen müssen. Die neue Beitragsstaffel sieht vor, dass der Personenkreis mit
einem Jahreseinkommen von über 50.000 € den neuen Höchstbeitrag leisten muss,
der bei einer Betreuung von 4 Stunden täglich, monatlich 16 € über dem
bisherigen Höchstbeitrag liegt.
Desweiteren zahlen
die Empfänger von ALG II etc. auf Nachweis keinen Beitrag für die Betreuung
ihrer Kinder – die übrigen Beiträge bleiben unverändert.
Eine evtl. Änderung
der Kernbetreuungszeit auf 5 Stunden. Viele Kinder kommen bereits jetzt durch
Sonderöffnungszeiten auf eine Betreuungszeit von 5 Stunden und mehr.
Die Kindergärten
können für diese Kinder aber kein schlüssiges Konzept anbieten, da die
Regelbetreuungszeit 4 Stunden beträgt und die Sonderöffnungszeiten lediglich
eine Beaufsichtigung über diesen Zeitraum hinaus bedeuten. Im Übrigen dürfen
die Sonderöffnungszeiten laut Genehmigungsbehörde nur max. 50 % der Kernzeiten
umfassen.
Unterschiede beim
Elternbeitrag zwischen einer 5-Stunden-Gruppe und einer Regelgruppe von 4
Stunden plus 2 Sonderöffnungszeiten wird es nicht geben, aus diesem Grunde
werden die Sonderöffnungszeiten von 10% auf 12,5 % des festgesetzten
Beitragsstaffelsatzes erhöht.
Die Problematik
beim Mittagessen ist zum einen, dass aufgrund der längeren Betreuungsbedarfe
auch die Anzahl der nachgefragten Mittagessen gestiegen ist. Das Mittagessen –
angefangen von der Annahme der Essenslieferung bis hin zur Reinigung des
Geschirrs und der finanziellen Abrechnung mit den Eltern – ist sehr
zeitaufwendig für die Erzieherinnen. Da das Mittagessen nicht zum
„Mindeststandard“ gehört, können diese anfallenden Mehrkosten nicht von der
öffentlichen Hand im Rahmen des Defizitausgleichs übernommen werden.
Die Kosten für eine
hauswirtschaftliche Zusatzkraft während des Mittagessens könnten jedoch über
das Essen finanziert werden. Die neue Beitragsstaffel gibt daher den Trägern
die Möglichkeit, für die Mittagsverpflegung eine Pauschale von bis zu 50,00 €
zu veranschlagen.
Ab einer
Betreuungszeit von 6 Stunden ist die Teilnahme an der Mittagsverpflegung
verpflichtend.
Das Bildungs- und
Teilhabepaket ermöglicht es, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien einen
Zuschuss zu den Kosten des Mittagessens erhalten, sodass sie lediglich 1 € pro
Mittagessen (Eigenanteil) leisten müssen.
Weiter wurde bei
der Einkommensermittlung in der Vergangenheit auch die/der nicht
unterhaltsverpflichtete LebenspartnerIn berücksichtigt.
Das ist nach einem
jetzt vorliegenden Rechtsgutachten nicht rechtmäßig und daher gestrichen.
Herr Pieterek
ergänzt, dass die vorliegende Kreisweit einheitliche KiTa-Beitragsstaffel in
Deutschland sozusagen ein Unikat darstellt.
Bei uns im
Landkreis herrscht zwar eine echte Konzept-Konkurrenz, doch ein einheitliches
Kostensystem für sämtliche Einrichtungen, so dass die Eltern ganz nach
persönlichen Gesichtspunkten ihre Wunscheinrichtung auswählen können, ohne
finanzielle Unterschiede betrachten zu müssen.
Durch die einheitliche
Betriebskostenabrechnung lassen sich alle Einrichtungen miteinander
vergleichen, es gibt kaum Neid und sämtliche Ein- und Ausgaben sind belegbar.