Sitzung: 12.04.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Rf Unterste-Wilms regt an,
bei Änderungsverfahren der Flächennutzungspläne zukünftig eine Kostenteilung
vorzunehmen.
SgBgm Meyer macht deutlich, dass die Planungshoheit bei der Samtgemeinde liegt
und so die Richtung der Entwicklungen gesteuert werden kann, da in der Regel
auf der F-Planebene mehrere Grundstücke betroffen sind. Eine Kostenteilung ist
auch im Vorfeld bei mehreren beteiligten Grundstückseigentümern schwierig
umzusetzen.
Ist nur ein Eigentümer betroffen, hat die Verwaltung immer angeregt, einen
Vorhabens- und Erschließungsplan aufzustellen, der sowohl die F- als auch die
B-Planung abdeckt. Die Kosten können dann im Gänze auf den Eigentümer bzw. den
Investor abgewälzt werden.