Rf Unterste-Wilms regt an, bei Änderungsverfahren der Flächennutzungspläne zukünftig eine Kostenteilung vorzunehmen.
SgBgm Meyer macht deutlich, dass die Planungshoheit bei der Samtgemeinde liegt und so die Richtung der Entwicklungen gesteuert werden kann, da in der Regel auf der F-Planebene mehrere Grundstücke betroffen sind. Eine Kostenteilung ist auch im Vorfeld bei mehreren beteiligten Grundstückseigentümern schwierig umzusetzen.
Ist nur ein Eigentümer betroffen, hat die Verwaltung immer angeregt, einen Vorhabens- und Erschließungsplan aufzustellen, der sowohl die F- als auch die B-Planung abdeckt. Die Kosten können dann im Gänze auf den Eigentümer bzw. den Investor abgewälzt werden.