Beschluss: Kenntnis genommen

Der Landkreis hat den Erhalt des Haushaltsplanes 2011 einschließlich der Haushaltssatzung bestätigt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept unzureichend sei und nicht die Anforderungen des § 82 Abs. 6 der NGO erfüllt. Der Fristenlauf für den Eintritt der Genehmigungsfiktion wird dadurch nicht in Gang gesetzt.

Aufgrund eines unzureichenden Haushaltssicherungskonzeptes besteht seitens der Kommunalaufsicht die Möglichkeit zu einer Anordnung nach § 131 Abs. 1 NGO.

 

Bgm Ringel bittet stellv. Bgm Beckmann und Ratsherrn Struck, als Vertreter der GLW, mit ihm gemeinsam das Gespräch bei der Kommunalaufsicht im Sinne der Gemeinde zu führen.

Ein Termin wird vereinbart.