Bgm Voß fragt nach den Möglichkeiten am Fahrradweg an der B 191 zwischen der Fa. Pengel und der Raiffeisentankstelle Straßenbeleuchtungsanlagen aufzustellen.

 

FBL Hesebeck antwortet, dass Straßenbeleuchtung außerhalb von Ortslage nicht die Norm, eine Zustimmung der Landesbehörde für Straßenbau aber durchaus denkbar ist, wenn die Stadt die Kosten für die Errichtung und den Betrieb übernimmt.