Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Die Zuwegung zu der Biogasanlage in Volkfien erfolgt über eine Teilfläche des Flurstückes 74 der Flur 1 in der Gemarkung Volkfien. Für die Bestandsanlage ist dieser Weg bereits im Rahmen einer Baulastbesicherung als Zuwegung im Baugenehmigungsverfahren gesichert.
In dem für eine Erweiterung der Biogasanlage zzt. in Durchführung befindlichen B-Planverfahren wird diese Zuwegung als Wegefläche festgesetzt. Die Weiterführung des Wirtschaftsweges erfolgt in der planrechtlichen Festsetzung als Wirtschaftsweg.

Im Rahmen von Verhandlungen zwischen Bgm Sperling und den Eigentümern der Biogasanlage wurde der Abschluss einer Vereinbarung über die Pflege und Unterhaltung, des als Zuwegung genutzten Abschnittes, vereinbart.

 

In der Vereinbarung ist zu regeln, dass die Biogas Volkfien GbR den Weg in den Bereich pflegt und unterhält. Über die Notwendigkeit und den Umfang der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen ist anlässlich eines mindestens jährlich durchzuführenden Ortstermins (Gemeinde Jameln und GbR als Teilnehmer) zu befinden.
Mit dieser Vereinbarung werden die aus der übermäßigen Nutzung des Weges zur Biogasanlage entstehenden Belastungen ausgeglichen.

Der als Zuwegung dienende Wirtschaftsweg ist seinerzeit für geringere Verkehrsbelastungen erstellt worden. Die an diesem Abschnitt zu erwartende häufigere Unterhaltungsnotwendigkeit übernimmt die Nutzungsbegünstigte.

 

Der Rat fasst gem. Vorlage den

 


Beschluss:

Mit der Biogas Volkfien GbR wird eine Vereinbarung über die Nutzung und Unterhaltung eines Teils der Wegefläche entlang der Biogasanlage Volkfien geschlossen.