Sitzung: 29.03.2011 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/198/2011
Die Zuwegung zu der
Biogasanlage in Volkfien erfolgt über eine Teilfläche des Flurstückes 74 der
Flur 1 in der Gemarkung Volkfien. Für die Bestandsanlage ist dieser Weg bereits
im Rahmen einer Baulastbesicherung als Zuwegung im Baugenehmigungsverfahren gesichert.
In dem für eine Erweiterung der Biogasanlage zzt. in Durchführung befindlichen
B-Planverfahren wird diese Zuwegung als Wegefläche festgesetzt. Die
Weiterführung des Wirtschaftsweges erfolgt in der planrechtlichen Festsetzung
als Wirtschaftsweg.
Im Rahmen von
Verhandlungen zwischen Bgm Sperling und den Eigentümern der Biogasanlage wurde
der Abschluss einer Vereinbarung über die Pflege und Unterhaltung, des als
Zuwegung genutzten Abschnittes, vereinbart.
In der Vereinbarung
ist zu regeln, dass die Biogas Volkfien GbR den Weg in den Bereich pflegt und
unterhält. Über die Notwendigkeit und den Umfang der erforderlichen
Unterhaltungsmaßnahmen ist anlässlich eines mindestens jährlich
durchzuführenden Ortstermins (Gemeinde Jameln und GbR als Teilnehmer) zu
befinden.
Mit dieser Vereinbarung werden die aus der übermäßigen Nutzung des Weges zur
Biogasanlage entstehenden Belastungen ausgeglichen.
Der als Zuwegung
dienende Wirtschaftsweg ist seinerzeit für geringere Verkehrsbelastungen
erstellt worden. Die an diesem Abschnitt zu erwartende häufigere
Unterhaltungsnotwendigkeit übernimmt die Nutzungsbegünstigte.
Der Rat fasst gem.
Vorlage den
Beschluss:
Mit der Biogas
Volkfien GbR wird eine Vereinbarung über die Nutzung und Unterhaltung eines
Teils der Wegefläche entlang der Biogasanlage Volkfien geschlossen.