Sitzung: 07.04.2011 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Ratsherr Wieczorek
berichtet, dass in dem Bereich, in dem die Biogasanlage „ Am Räsenberg“
errichtet werden soll Gülle gefahren wurde und es dadurch zu
Geruchsbelästigungen gekommen ist. Wenn die Biogasanlage dort in Betrieb ist,
wird es bei Wind aus Südwestrichtung zu starken Geruchsbelästigungen in der
Stadt kommen. Bei der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan ist man von
falschen Tatbeständen ausgegangen.
Fachbereichsleiter Herr
Hesebeck erwidert, dass für die geplante Biogasanlage Bauleitplanung betrieben
wird, weil die Anlage die elektrische
Leistung von 0,5 MW überschreitet. Bei einer elektrischen Leistung, die
darunter liegt, ist die Anlage privilegiert und kann unter Umständen ohne
Bauleitplanung dort errichtet werden.
Er weist auch darauf hin,
dass ein einstimmiger Ratsbeschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens
vorliegt. Geruchsimmissionen sind zu erfassen und entsprechende Gutachten zu
erstellen.
Im Rahmen der
Bauleitplanung wird noch eine Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch
durchgeführt. Ob der Bebauungsplan dann letztendlich als Satzung beschlossen
wird, liegt an den Einwendungen, die zum Bebauungsplan vorgebracht werden.