Ratsherr Wieczorek berichtet, dass in dem Bereich, in dem die Biogasanlage „ Am Räsenberg“ errichtet werden soll Gülle gefahren wurde und es dadurch zu Geruchsbelästigungen gekommen ist. Wenn die Biogasanlage dort in Betrieb ist, wird es bei Wind aus Südwestrichtung zu starken Geruchsbelästigungen in der Stadt kommen. Bei der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan ist man von falschen Tatbeständen ausgegangen.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erwidert, dass für die geplante Biogasanlage Bauleitplanung betrieben wird, weil die Anlage die  elektrische Leistung von 0,5 MW überschreitet. Bei einer elektrischen Leistung, die darunter liegt, ist die Anlage privilegiert und kann unter Umständen ohne Bauleitplanung dort errichtet werden.

Er weist auch darauf hin, dass ein einstimmiger Ratsbeschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens vorliegt. Geruchsimmissionen sind zu erfassen und entsprechende Gutachten zu erstellen.

Im Rahmen der Bauleitplanung wird noch eine Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Ob der Bebauungsplan dann letztendlich als Satzung beschlossen wird, liegt an den Einwendungen, die zum Bebauungsplan vorgebracht werden.