Die ursprüngliche Gestaltungssatzung ist am 16.01.1991 in Kraft getreten, nachdem bereits 1985 die Aufnahme in das Sanierungsförderprogramm nach dem Städtebauförderungsgesetz erfolgte. In den Jahren 1985 bis 2004 wurden nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen für Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen geschaffen, sondern ebenso der komplette Innenstadtbereich überarbeitet. Dabei wurde wesentliches Augenmerk auf den Erhalt des historischen Stadtkerns, der kleinteiligen Bebauung, der Schließung von Baulücken, Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen, sowie die Anlegung von Umgehungsstraßen und Parkplätzen gelegt. Durch die Sanierung hat das Gesicht Dannenbergs Konturen erhalten, die auch künftig zu bewahren sind. Nachdem nun seit 2005 die Sanierung als abgeschlossen betrachtet werden kann, hat man sich auch weiterhin mit neuen städtebaulichen Aspekten zu beschäftigen. Neben der sehr engen und auch strengen Auslegung der bisherigen Gestaltungssatzung, insbesondere im eigentlichen Ortskern, sind heute in den angrenzenden Bereichen schon Maßnahmen umgesetzt worden, die Teilaufhebungen zur Folge hatten (Prochaskaplatz, Erweiterung Sparkasse, Amtsberg mit Schloßgraben, nya nordiska). In der jüngsten Vergangenheit musste für die Umsetzung einzelner Maßnahmen von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden. Um eine weitere sinnvolle städtebauliche Entwicklung fortzuführen und trotzdem die Belange der Bauwilligen und Investoren zu berücksichtigen, ist eine Neufassung der Gestaltungssatzung zwingend erforderlich. Bereits aus dem Bereich der ursprünglichen Gestaltungssatzung entlassene Flächen wurden berücksichtigt. Der verbliebene Geltungsbereich wurde in zwei Abschnitte aufgegliedert, die eine unterschiedliche Erhaltungs- und Eingriffsmöglichkeit darstellen. Ganz wichtig ist es dabei nach wie vor, die Fassaden des Ortskernes zu erhalten und trotzdem einer Weiterentwicklung nicht entgegenzuwirken.

Die Details wird Herr Dipl.-Ing. Edgar Englert-Piorkowsky vom Büro für Stadt- und Regionalplanung in der Sitzung vorstellen.

 

Die Neufassung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung (Gestaltungssatzung) ist im Entwurf in der vergangenen Sitzung vorgestellt worden.

Die Fraktionen äußerten sich einstimmig dazu, die Entwicklung der Änderung der Bauvorschrift in die nächste Sitzung zu vertagen. Inzwischen haben sich die Ratsmitglieder mit der Materie befasst und in den Fraktionen beraten: Änderungen sind, wie in der letzten Sitzung vorgeschlagen, bereits eingearbeitet.

 

Rh Dirk Brüggemann befürwortet die vorliegende Fassung. Er weist auf die Ersatz- und Neubauten hin und fragt nach, ob die Regelung "giebel- oder traufständige Bauweise" so eingearbeitet werden soll.

Dies wird bejaht.

 

Barbara Felber erläutert, dass die neue Satzung einen flexiblen Rahmen für Bauwillige setzt.

 

Kurt Behning möchte erläutert wissen, warum hinsichtlich der Einhaltung der Festlegung der Bestimmungen verschiedene Stufen mit unterschiedlichem Wirkungsgrad in der Satzung enthalten sind.

 

Fachbereichsleiter Jens Hesebeck begründet dies mit den vom Verfall bedrohten Gebäuden. Die Abrissmöglichkeit für Neubauten ist weiter gefasst. Somit ist eine bessere Ausgangsbasis für Bauwillige vorhanden.

 

Rh Dirk Brüggemann bittet um Erläuterung der Vorschläge zur Gestaltung von Dachflächen mit Dachflächenfenstern. Auf der Seite 44 ist diese Regelung enthalten.

Auch die Firsthöhen möchte Rh Brüggemann erläutert haben.

Dies übernimmt Fachbereichsleiter Hesebeck.

 

Zum Abschluss der Diskussion kommen die anwesenden Ausschussmitglieder überein, in verschiedenen Schritten abzustimmen.

 

Einstimmig empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss folgenden

 


Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte 1. Neufassung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung (Gestaltungssatzung) wird beschlossen.

Bei 4 Ja-Stimmen; 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird die Änderung auf Seite 32 abgelehnt.