Sitzung: 11.04.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Vorlage: 30/697/2010
Die ursprüngliche
Gestaltungssatzung ist am 16.01.1991 in Kraft getreten, nachdem bereits 1985
die Aufnahme in das Sanierungsförderprogramm nach dem Städtebauförderungsgesetz
erfolgte. In den Jahren 1985 bis 2004 wurden nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen
für Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen geschaffen, sondern ebenso der komplette
Innenstadtbereich überarbeitet. Dabei wurde wesentliches Augenmerk auf den
Erhalt des historischen Stadtkerns, der kleinteiligen Bebauung, der Schließung
von Baulücken, Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen, sowie die Anlegung von
Umgehungsstraßen und Parkplätzen gelegt. Durch die Sanierung hat das Gesicht
Dannenbergs Konturen erhalten, die auch künftig zu bewahren sind. Nachdem nun
seit 2005 die Sanierung als abgeschlossen betrachtet werden kann, hat man sich
auch weiterhin mit neuen städtebaulichen Aspekten zu beschäftigen. Neben der
sehr engen und auch strengen Auslegung der bisherigen Gestaltungssatzung,
insbesondere im eigentlichen Ortskern, sind heute in den angrenzenden Bereichen
schon Maßnahmen umgesetzt worden, die Teilaufhebungen zur Folge hatten
(Prochaskaplatz, Erweiterung Sparkasse, Amtsberg mit Schloßgraben, nya
nordiska). In der jüngsten Vergangenheit musste für die Umsetzung einzelner
Maßnahmen von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden. Um eine weitere
sinnvolle städtebauliche Entwicklung fortzuführen und trotzdem die Belange der
Bauwilligen und Investoren zu berücksichtigen, ist eine Neufassung der
Gestaltungssatzung zwingend erforderlich. Bereits aus dem Bereich der
ursprünglichen Gestaltungssatzung entlassene Flächen wurden berücksichtigt. Der
verbliebene Geltungsbereich wurde in zwei Abschnitte aufgegliedert, die eine
unterschiedliche Erhaltungs- und Eingriffsmöglichkeit darstellen. Ganz wichtig
ist es dabei nach wie vor, die Fassaden des Ortskernes zu erhalten und trotzdem
einer Weiterentwicklung nicht entgegenzuwirken.
Die Details wird
Herr Dipl.-Ing. Edgar Englert-Piorkowsky vom Büro für Stadt- und
Regionalplanung in der Sitzung vorstellen.
Die Neufassung der örtlichen Bauvorschrift
der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und
zur Regelung der Außenwerbung (Gestaltungssatzung) ist im Entwurf in der
vergangenen Sitzung vorgestellt worden.
Die Fraktionen äußerten sich einstimmig
dazu, die Entwicklung der Änderung der Bauvorschrift in die nächste Sitzung zu
vertagen. Inzwischen haben sich die Ratsmitglieder mit der Materie befasst und
in den Fraktionen beraten: Änderungen sind, wie in der letzten Sitzung vorgeschlagen,
bereits eingearbeitet.
Rh Dirk Brüggemann befürwortet die
vorliegende Fassung. Er weist auf die Ersatz- und Neubauten hin und fragt nach,
ob die Regelung "giebel- oder traufständige Bauweise" so
eingearbeitet werden soll.
Dies wird bejaht.
Barbara Felber erläutert, dass die neue
Satzung einen flexiblen Rahmen für Bauwillige setzt.
Kurt Behning möchte erläutert wissen,
warum hinsichtlich der Einhaltung der Festlegung der Bestimmungen verschiedene
Stufen mit unterschiedlichem Wirkungsgrad in der Satzung enthalten sind.
Fachbereichsleiter Jens Hesebeck begründet
dies mit den vom Verfall bedrohten Gebäuden. Die Abrissmöglichkeit für
Neubauten ist weiter gefasst. Somit ist eine bessere Ausgangsbasis für
Bauwillige vorhanden.
Rh Dirk Brüggemann bittet um Erläuterung
der Vorschläge zur Gestaltung von Dachflächen mit Dachflächenfenstern. Auf der
Seite 44 ist diese Regelung enthalten.
Auch die Firsthöhen möchte Rh Brüggemann
erläutert haben.
Dies übernimmt Fachbereichsleiter
Hesebeck.
Zum Abschluss der Diskussion kommen die
anwesenden Ausschussmitglieder überein, in verschiedenen Schritten abzustimmen.
Einstimmig empfiehlt der
Stadtentwicklungsausschuss folgenden
Beschluss:
Die in der Anlage
beigefügte 1. Neufassung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt
Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und zur
Regelung der Außenwerbung (Gestaltungssatzung) wird beschlossen.
Bei 4 Ja-Stimmen; 4
Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird die Änderung auf Seite 32 abgelehnt.