Sitzung: 12.04.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 30/025/2011
Sachverh. BÖVE Nr. VIII/17 vom 25.01.2011 und SgA Nr. VIII/56 vom
08.02.2011.
Rf Felber erkundigt sich, ob ausreichende Zuwegungen vorhanden sind und
Geruchsbelästigungen durch den Betrieb der geplanten Anlage ausgeschlossen
werden können. Von FBL Hesebeck kommt die Aussage, dass hierzu erst im
Bebauungsplanverfahren Stellung genommen wird.
Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Vorbehaltlich der
Antragstellung durch die Stadt Hitzacker (Elbe), ist der Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehem. Samtgemeinde Hitzacker (Elbe),
Stadt Hitzacker (Elbe), für den Bereich der geplanten Biogasanlage Hitzacker
fortzuschreiben.