Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Sachverh. BÖVE Nr. VIII/17 vom 25.01.2011 und SgA Nr. VIII/56 vom 08.02.2011.

Rf Felber erkundigt sich, ob ausreichende Zuwegungen vorhanden sind und Geruchsbelästigungen durch den Betrieb der geplanten Anlage ausgeschlossen werden können. Von FBL Hesebeck kommt die Aussage, dass hierzu erst im Bebauungsplanverfahren Stellung genommen wird.

Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Vorbehaltlich der Antragstellung durch die Stadt Hitzacker (Elbe), ist der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehem. Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Stadt Hitzacker (Elbe), für den Bereich der geplanten Biogasanlage Hitzacker fortzuschreiben.