Sitzung: 30.03.2011 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 20/178/2011
Während der Beratung wirft Bgm Hintzmann
die Frage nach einem Sonderkündigungsrecht auf. Herr Maatsch erläutert, dass in
den Musterverträgen kein Sonderkündigungsrecht vorgesehen ist. Eine
Vertragsauflösung würde sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben richten
und würde nur bei Ausnahmefällen wie z.B. wesentlicher Verletzung von
Vertragspflichten angewandt werden. Sollte die EVE GmbH das Netz nicht
ordnungsgemäß betreiben, würde ein anderer Netzanbieter ohne Einschränkungen
für die Energienutzer die Aufgaben wahrnehmen.
Bgm Hintzmann
spricht die angestrebte Laufzeit von insgesamt 19 Jahren an.
Nach seiner
Ansicht sollte eine kürzere Laufzeit mit einer Option auf Verlängerung im
Vertrag aufgenommen werden. Herr Maatsch verweist auf die im Vertrag in § 10
Abs. 3 enthaltene, vorzeitige Beendigungsoption nach 15 Jahren und die
allgemein gültigen Regelungen zur Durchsetzung von Vertragspflichten.
Der Rat fasst
nach der Beratung den
Beschluss:
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, mit der EVE - Energieversorgung Elbtalaue GmbH
einen Konzessionsvertrag auf Grundlage des der Vorlage beigefügten
Vertragsentwurfes mit einer Vertragslaufzeit bis zum 28.11.2031 zu schließen.