Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Während der Beratung wirft Bgm Hintzmann die Frage nach einem Sonderkündigungsrecht auf. Herr Maatsch erläutert, dass in den Musterverträgen kein Sonderkündigungsrecht vorgesehen ist. Eine Vertragsauflösung würde sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben richten und würde nur bei Ausnahmefällen wie z.B. wesentlicher Verletzung von Vertragspflichten angewandt werden. Sollte die EVE GmbH das Netz nicht ordnungsgemäß betreiben, würde ein anderer Netzanbieter ohne Einschränkungen für die Energienutzer die Aufgaben wahrnehmen.

 

Bgm Hintzmann spricht die angestrebte Laufzeit von insgesamt 19 Jahren an.

Nach seiner Ansicht sollte eine kürzere Laufzeit mit einer Option auf Verlängerung im Vertrag aufgenommen werden. Herr Maatsch verweist auf die im Vertrag in § 10 Abs. 3 enthaltene, vorzeitige Beendigungsoption nach 15 Jahren und die allgemein gültigen Regelungen zur Durchsetzung von Vertragspflichten.

 

Der Rat fasst nach der Beratung den

 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der EVE - Energieversorgung Elbtalaue GmbH einen Konzessionsvertrag auf Grundlage des der Vorlage beigefügten Vertragsentwurfes mit einer Vertragslaufzeit bis zum 28.11.2031 zu schließen.