Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Herr Böhme verweist auf die Unterlagen zu dieser Vorlage und trägt vor:

Der Rat der Gemeinde Jameln hat am 08.06.2010 beschlossen, den Bebauungsplan „Biogasanlage Volkfien“ aufzustellen.

 

zu a)

Mit Schreiben vom 23.11.2010 wurden die Behörden und sonstigen  Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bezüglich der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.

Abzuwägende Anregungen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der GLL Lüneburg vorgetragen. Herr Böhme trägt die Anregungen vor und erläutert, wie diese ausgewertet und soweit erforderlich in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden.

 

zu b)

Im Februar 2011 wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des Bebauungsplans „Biogasanlage Volkfien“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt, gemäß § 4 (2) BauGB bis zum 14.03.2011 eine Stellungnahme abzugeben. Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauG in der Zeit vom 14.02.2011 bis einschließlich 14.03.2011 öffentlich ausliegt.

Die Bevölkerung wurde durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche Auslegung unterrichtet und zu einer Anhörung (Bürgerbeteiligung) eingeladen. Diese Bürgerbeteiligung wurde am 10.02.2011 im Rathaus Hitzacker (Elbe) durchgeführt. Es haben sich mehrere Bürger aus Volkfien eingefunden, die ihre Anregungen und Bedenken zur Bauleitplanung mündlich vorgetragen haben. Die gleichen Anwohner haben im Rahmen der 4 Tage später beginnenden öffentlichen Auslegung eine schriftliche Stellungnahme verfasst und dort ihre mündlich vorgetragenen Einwände präzisiert.

 

Der Gemeinderat trifft mit der Abwägung der schriftlichen Stellungnahmen zugleich auch eine Entscheidung über die mündlichen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, vom LGLN Lünebürg, von der E.ON Avacon AG, von Einwohnern aus Volkfien und vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. als privater Einwender, vorgetragen.

 

Herr Böhme erläutert anhand der schriftlichen Unterlagen, die allen Ratsmitgliedern in Kopie vorliegen und der Planzeichnung die Abwägungen.

 

Während der Beratung zu diesem B-Plan unterbricht Bgm Sperling auf Antrag die Ratssitzung von 21.00 Uhr bis 21.10 Uhr.

 

 

zu c)

Mit den in der heutigen Sitzung des Rates Jameln vorgetragenen Abwägungen über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Biogasanlage Volkfien“ soweit abgeschossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Der Rat fasst die

 

 


Beschlüsse:

zu a)          Die Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauG werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

zu b)         Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauG und die Anregungen gem. § 3 (2) BauG werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

zu c)          Der Bebauungsplan Biogasanlage Volkfien wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.