Sitzung: 29.03.2011 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/182/2011
Herr Böhme verweist
auf die Unterlagen zu dieser Vorlage und trägt vor:
Der Rat der
Gemeinde Jameln hat am 08.06.2010 beschlossen, den Bebauungsplan „Biogasanlage
Volkfien“ aufzustellen.
zu a)
Mit Schreiben vom
23.11.2010 wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB über die Planung
unterrichtet und zur Äußerung bezüglich der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB
aufgefordert.
Abzuwägende
Anregungen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der GLL Lüneburg vorgetragen.
Herr Böhme trägt die Anregungen vor und erläutert, wie diese ausgewertet und
soweit erforderlich in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden.
zu b)
Im Februar 2011
wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des Bebauungsplans
„Biogasanlage Volkfien“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt,
gemäß § 4 (2) BauGB bis zum 14.03.2011 eine Stellungnahme abzugeben.
Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der
Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauG in der Zeit
vom 14.02.2011 bis einschließlich 14.03.2011 öffentlich ausliegt.
Die Bevölkerung
wurde durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche
Auslegung unterrichtet und zu einer Anhörung (Bürgerbeteiligung) eingeladen.
Diese Bürgerbeteiligung wurde am 10.02.2011 im Rathaus Hitzacker (Elbe)
durchgeführt. Es haben sich mehrere Bürger aus Volkfien eingefunden, die ihre
Anregungen und Bedenken zur Bauleitplanung mündlich vorgetragen haben. Die
gleichen Anwohner haben im Rahmen der 4 Tage später beginnenden öffentlichen
Auslegung eine schriftliche Stellungnahme verfasst und dort ihre mündlich
vorgetragenen Einwände präzisiert.
Der Gemeinderat
trifft mit der Abwägung der schriftlichen Stellungnahmen zugleich auch eine
Entscheidung über die mündlichen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung.
Während der
öffentlichen Auslegung wurden Anregungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, vom
LGLN Lünebürg, von der E.ON Avacon AG, von Einwohnern aus Volkfien und vom
Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. als privater
Einwender, vorgetragen.
Herr Böhme
erläutert anhand der schriftlichen Unterlagen, die allen Ratsmitgliedern in
Kopie vorliegen und der Planzeichnung die Abwägungen.
Während der
Beratung zu diesem B-Plan unterbricht Bgm Sperling auf Antrag die Ratssitzung
von 21.00 Uhr bis 21.10 Uhr.
zu c)
Mit den in der
heutigen Sitzung des Rates Jameln vorgetragenen Abwägungen über die
vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Biogasanlage Volkfien“ soweit abgeschossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst
werden kann.
Der Rat fasst die
Beschlüsse:
zu a)
Die
Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauG werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
zu b)
Die
Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauG und die Anregungen gem. § 3 (2) BauG werden
entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
zu c)
Der
Bebauungsplan Biogasanlage Volkfien wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig
wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.