Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Für die Erweiterung der Biogasanlage auf dem Betriebsgelände der Raiffeisengenossenschaft Jameln ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Konkret geplant ist die Erweiterung der vorhandenen Siloplatte um 25 m nach Osten.

Das gesamte Betriebsgelände einschließlich des überwiegenden Teils der Biogasanlage liegt in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue als Gewerbegebiet dargestellt ist. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht.

Aufgrund des fehlenden Bebauungsplans für den Bereich der Raiffeisen-Warengenossenschaft, sowie auch für den Bereich der Biogasanlage hat der Landkreis bei der Erteilung der letzten Baugenehmigung der Raiffeisengenossenschaft mitgeteilt, dass für weitere Baumaßnahmen Baugenehmigungen nur noch erteilt werden, wenn ein Bebauungsplan erstellt wird. Für die geplante Erweiterung der Biogasanlage ist daher ein Bebauungsplan für das gesamte Betriebsgelände der Raiffeisengenossenschaft aufzustellen.

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue muss nicht geändert werden.

 

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Gewerbegebiet Jameln“ wird eingeleitet.