Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der EVE - Energieversorgung Elbtalaue GmbH einen Konzessionsvertrag auf Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes mit einer Vertragslaufzeit bis zum 28.11.2031 zu schließen.

 

Herr Maatsch trägt folgenden Sachverhalt vor:

Gemäß Angebotsauswertung hat die EVE GmbH den höchsten Erfüllungsgrad erzielt.

Der vom Unternehmen vorgelegte Vertragsentwurf ist „kommunalfreundlich“ gestaltet und beinhaltet die aus gemeindlicher Sicht zu stellenden Anforderungen.

Wie bisher sind die jeweils höchstzulässigen Sätze der Konzessionsabgabe und für die Gewährung des Kommunalrabatts enthalten. Als neue Vertragselemente sind z. B. die „Förderung dezentraler Stromerzeugung, Konzepte zur Elektromobilisierung sowie Steigerung der Energieeffizienz“ aufgenommen worden.

Daneben enthält der Vertragsentwurf verbesserte Informationsansprüche seitens der Gemeinde.

Zwecks Schaffung gleichlautender Vertragsendtermine für alle Gemeinden innerhalb der Samtgemeinde wird ein einheitliches Enddatum empfohlen. 

 

Der Rat thematisiert während der Beratung die Verankerung eines außerordentlichen Kündigungsrechtes ohne gerichtliches Mahnverfahren im Vertragsentwurf.

Die entsprechenden Paragrafen müssten korrekt eingefügt werden.

 

Auf Antrag fasst der Rat den

 


Beschluss:

Die Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Konzessionsvertrages wird vertagt.