Beschluss: Geändert empfohlen

Vor Beginn der Sitzung hat ein Ortstermin stattgefunden. Herr Hanelt vom DRK hat die Anträge erläutert, und es wurde mit einem Rettungsfahrzeug eine Probefahrt über die Fahrbahnschwelle durchgeführt.

 

Der Vorlage beigefügt ist der Antrag des Deutschen Roten Kreuzes – Kreisverband Lüchow-Dannenberg. Der Antrag enthält umfangreiche Begründungen zu den beantragten Punkten.

 

1. Hinweisbeschilderung:
Das DRK hat eine Hinweisbeschilderung zur DRK-Seniorenresidenz Jeetzelgarten beantragt
Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Einrichtungen im Bereich Querdeich (DRK-Seniorenresidenz, Wohnheim der Diakonie, Kindergarten, -hort der Lebenshilfe, Psych. Kliniken und einer angedachten weiteren altersgerechten Wohnanlage) kann unmöglich jede einzelne Einrichtung mit eigenen Hinweisschildern im öffentlichen Verkehrsraum hinweisen. Seitens der Verwaltung ist daher beabsichtigt, eine Beschilderung „Gesundheitszentrum Querdeich“ vorzunehmen. Entsprechende Hinweisschilder sind bestellt, ein Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung ist gestellt. Für den Standort Lindenweg/Riemannstraße ist die Anordnung bereits erteilt (Straßenverkehrsbehörde ist hier die Samtgemeinde).
Das DRK hat bereits in 2010 einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser wurde seinerzeit von der Straßenverkehrsbehörde des LK abgelehnt, da der alleinige Hinweis auf die private Einrichtung des DRK nicht genehmigungsfähig war. Daher jetzt der städtische Antrag eines allgemeinen Hinweises auf das „Gesundheitszentrum Querdeich“.

 

Dr. Lange bezieht sich auf den Hinweis des DRK, dass Navigationssysteme Besucher zum Parkplatz Querdeich an der B 216 leiten und schlägt vor, den Parkplatz umzubenennen.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Notwendigkeit einer Hinweisbeschilderung zum Baugebiet Querdeich. Es wird darauf hingewiesen, dass das Baugebiet durch den Lärmschutzwall abgeschirmt und dadurch schwer zu finden ist.

 

FBL Hesebeck erläutert auf Nachfrage, dass die Kosten für eine Beschilderung „Gesundheitszentrum Querdeich“ etwa 500 € betragen.

 

Die Ausschussmitglieder halten eine Umbenennung des Parkplatzes Querdeich und eine Information über die Fehlleitungen an die Betreiber der Navigationssysteme für erforderlich. Die Umbenennung des Parkplatzes soll auf der nächsten Ausschusssitzung beraten werden.

 

2. Schwelle auf der Riemannstraße
Das DRK hat die Verlegung und Demontage der Schwelle südlich der Einmündung Riemannstraße/Querdeich beantragt. Die Überfahrt verursacht schmerzempfindlichen Patienten bei Krankentransporten heftige Beschwerden.

 

Bgm Voß hat beim Ortstermin an einer Probefahrt mit einem Rettungsfahrzeug über die Fahrbahnschwelle teilgenommen. Er berichtet über erhebliche Erschütterungen, die für Schmerzpatienten nicht zumutbar sind.

 

FBL Hesebeck erläutert die Gründe und den Werdegang der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren die verschiedenen Möglichkeiten: Entfernen der südlichen Schwelle, Ersetzen der südlichen Schwelle durch Kissen, Versetzen der südlichen Schwelle stadteinwärts und Rechts-vor-Links-Reglung.

 

3. Geländer an Regenrückhaltebecken

Das DRK hat ein Geländer zwischen Gehweg und Regenrückhaltebecken an dem Weg von der Seniorenresidenz in die Innenstadt beantragt, um Stürze in das Becken zu verhindern.


Zwischen Weg und Böschung des Regenrückhaltebeckens befindet sich ein ausreichend breiter Seitenstreifen. Eine zusätzliche Absturzsicherung ist zur Verkehrssicherung nicht notwendig. Eine überschlägige Kostenermittlung für ein Metallgeländer mit Knieholm schließt mit ca. 9.000€ ab. Diese Mittel wären ggfls. zusätzlich als Investition zur Verfügung zu stellen.

 

Beim Ortstermin hat das DRK angeboten, ggfs. die Errichtung und Unterhaltung eines niedrigen Geländers mit Holzbohlen zu übernehmen.

 

FBL Hesebeck weist darauf hin, dass es sich um einen 3m breiten Fußweg handelt und zahlreiche vergleichbare Bereiche gegeben sind z. B. am Thielenburger See.

 

Rh Dr. Lange und Rh Herzog wiesen auf den problematische Weg in die Innenstadt hin (Querung der Riemannstraße und des Lindenweges) und darauf, dass der Personenkreis der diesen Weg bewältigt am Regenrückhaltebecken keine Probleme haben dürfte.

 

Bgm Voß trägt vor, dass der Gehweg am Regenrückhaltebecken regelmäßig von Bewohnern der Seniorenresidenz zum Ausgehen genutzt wird, die nicht in der Lage sind, die Innenstadt zu erreichen.

 

Rh Herzog informiert über eine CDU-Initiative im Landtag, Grünanlagen für die Erhaltung der Bienen länger blühen zu lassen und zusätzlich zu bepflanzen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 

 


1.       Der Antrag auf Hinweisbeschilderung wird wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit abgelehnt. Der laufende Prozess zur Errichtung einer allgemeinen Hinweisbeschilderung wird fortgeführt.

2.       Die südliche Fahrbahnschwelle ist stadteinwärts hinter die Einmündung der Straße Querdeich zu versetzen.
An der Einmündung Riemannstraße / Querdeich ist eine Rechts-vor-Links-Regelung vorzusehen und im Einmündungsbereich auf der Fahrbahn kenntlich zu machen.

3.       Dem Antrag des DRK, ein Geländer zu errichten und zu unterhalten wird stattgegeben. Der Bereich des Regenrückhaltebeckens ist nicht regelmäßig zu mähen.

 

Punkte 1 und 2  einstimmig empfohlen  9 Ja

Punkt 3                 mehrheitlich empfohlen               8 Ja  1 Nein