Sitzung: 31.03.2011 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 30/168/2011
Der Vorlage
beigefügt ist der Antrag der GLW-Fraktion. Im Antrag werden mehrere Fragestellungen vorgetragen,
die nachfolgend beantwortet werden:
1.
Wer war die Person, die dieses
Kettensägenmassaker vollzog?
Die durchführende
Person war der Mitarbeiter des Eigentümers der Fläche.
2.
In wessen Auftrag geschah dies?
Den Auftrag hat der
Grundstückseigentümer und Bewirtschafter der Fläche erteilt. Hierzu ist
anzumerken, dass nach Aussage des Grundstückseigentümers der Mitarbeiter nicht
den Auftrag hatte, das gesamte Buschwerk abzusägen. Er sollte lediglich
einzelne Äste, welche in den Acker hingen, entfernen.
3.
Wem gehört der Streifen an der Straße, wo
dies geschah?
Die
Vorortüberprüfung hat ergeben, dass der Streifen zur angrenzenden Ackerfläche gehört, nicht zum
öffentlichen Verkehrsraum.
4.
Welchen Pflegeplan verfolgt die Verwaltung
bezüglich Hecken generell und konkret am Prabstorfer Weg? und
5.
Hat sie in diesem Zusammenhang noch Kontakt
mit dem Arbeitskreis Heckenschutz?
Für den Rückschnitt an Straßen und Wegen im Bereich der Stadt
Dannenberg (Elbe) generell, und somit auch am „Prabstorfer Weg“, wird entsprechend dem Leitfaden "Empfehlungen
zur landschaftsgerechten Heckenpflege" verfahren. Der Eingriff minimiert sich
im Wesentlichen auf die Herstellung eines ordnungsgemäßen Lichtraumprofiles.
Dem Arbeitskreis für Heckenschutz sind in der Vergangenheit
mehrfach anstehende Maßnahmen zur Kenntnis gegeben worden, mit der Bitte um
Teilnahme oder Übersendung von Anregungen und Verbesserungsvorschlägen. Der AK
Heckenschutz hat auf die Mitteilungen nicht
reagiert. Gegenwärtig gibt es keinen Kontakt zum AK Heckenschutz.
Das Angebot des Arbeitskreises zur Kartierung von nach seiner Auffassung
besonders wertvollen Heckenstrukturen wurde von der Stadt angenommen.
Vertretern des Arbeitskreises sind mehrmals Kartengrundlagen (in
unterschiedlichen Maßstäben) ausgehändigt worden, damit dort die Eintragungen
gemacht werden konnten. Rückläufe hat es nicht gegeben.
Seitens der Stadt Dannenberg (Elbe)
sowie auch seitens der Samtgemeinde Elbtalaue wird aber nach wie vor, wie
bereits aufgeführt, der Leitfaden
"Empfehlungen zur landschaftsgerechten Heckenpflege“ angewendet.
Desweiteren wird entsprechend der Hinweise der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 19.04.2010 in Bezug
auf das seit dem 01.03.2010 in Kraft getretene neue Bundesnaturschutzgesetzt
(BNatSchG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum
BNatSchG ein Gehölzrückschnitt nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02.
vorgenommen. Auch innerhalb der Ortschaften wird von dieser Regelung Gebrauch
gemacht. Arbeiten zur Verkehrssicherung sind davon ausgenommen.
Rh Herzog erläutert den
Antrag der GLW-Fraktion.
FBL Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage.
In der Aussprache wird darauf
hingewiesen, dass der Prabstorfer Weg im letzten Jahr vermessen wurde und in
der Achse eine Verschiebung aufweist. Es wird darum gebeten, der Niederschrift
eine Flurkarte über den betreffenden Bereich beizulegen.