Sitzung: 17.03.2011 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/151/2011
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Zernien schließt mit der Maschinenring
Wendland GmbH, Tarmitzer Str. 52, 29439 Lüchow den in der Anlage
beigefügten Vertrag über die Betreibung der Grüngutsammelstelle.
- Die Gemeinde Zernien lässt auf ihre Kosten den Grüngutsammelplatz
gemäß den baurechtlichen Vorgaben herrichten. Dieses beinhaltet
insbesondere den Bau einer Betonplatte für die Lagerung des Grüngutes. Mit
der Planung und Durchführung der Baumaßnahme wird die Maschinenring
Wendland GmbH beauftragt.
- Die Durchführung der
Beschlüsse zu 1. und 2. steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch
das Rechnungsprüfungsamt sowie unter dem Vorbehalt der Genehmigung der
Haushaltssatzung 2011 durch die Kommunalaufsicht.
Herr
Siems-Wedhorn erläutert folgenden Sachverhalt:
Siehe dazu
Niederschrift über die Sitzung des Rates am 22.9.2009 unter TOP 5.
Nachdem der Rat am
22.9.2010 die Vertagung der Angelegenheit beschlossen hat, fanden am 6.10.2010
und am 3.2.2011 Gespräche zwischen der Gemeinde und dem Maschinenring über die
Vertragsinhalte und den Umfang der notwendigen Investitionen statt. Die
Samtgemeindeverwaltung hat einen neuen Vertragsentwurf gestaltet, der vom
Maschinenring mit Email vom 8.3.2011 weitgehend akzeptiert wurde. Strittig sind
zwei Passagen über zu garantierende Zahlungen in § 3 Abs. 7 und § 6 Abs. 2
sowie die Pachtanpassungsklausel in § 5. Diese Passagen sind im beiliegenden
Vertragsentwurf kursiv geschrieben und grau hinterlegt. Die genannten
Garantiezahlungen beinhalten
- eine
Mindesthöhe von 1.000 € Aufwandsentschädigung, für den Fall, dass weniger
als 200 t Grüngut pro Jahr angeliefert werden und
- im
Falle einer vorzeitigen Vertragskündigung die Zahlung einer
Aufwandsentschädigung i. H. v. 1.000 € multipliziert mit der Anzahl der
durch die Kündigung wegfallenden Nutzungsjahre.
Aus Sicht der
Verwaltung sollte die Gemeinde auf die Vereinbarung der Garantiebeträge
bestehen, da ansonsten nicht sichergestellt ist, dass zumindest das eingesetzte
Kapital nach Vertragsende refinanziert ist. Ein Ausgleich der Zinsaufwendungen
durch den Maschinenring ist nicht vorgesehen. Diese gehen somit voll zu Lasten
der Gemeinde.
Es muss noch darauf
hingewiesen werden, dass seit Inbetriebnahme des Sammelplatzes im Jahr 2005
durchschnittlich 143,67 t pro Jahr angeliefert wurden, in den letzten drei
Jahren waren es im Mittel 159 t/Jahr:
Jahr |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
Menge in t |
96 |
107 |
182 |
98 |
206 |
173 |
Allerdings hat der
Maschinenring klar zum Ausdruck gebracht, dass er von einem Vertragsabschluss
Abstand nimmt, sollte die Gemeinde auf diese Garantiezahlungen bestehen.
Der Maschinenring
hat weiterhin zu verstehen gegeben, dass er selbst nicht in den Ausbau des
Platzes investieren wird.
Da alle im
Landkreis betriebenen Grüngutsammelplätze nach baurechtlichen Vorgaben neu
hergerichtet werden müssen und mit Ausnahme der Plätze in Clenze und Zernien
alle von Landwirten betrieben werden, hat der Maschinenring bereits im Vorfeld
durch einen Architekten Planungen für alle Plätze durchführen lassen und
Angebote für die Durchführung eingeholt. Hiernach belaufen sich die Baukosten
auf mehr als die im Haushalt der Gemeinde bereitgestellten 25.000 €. In den
Gesprächen mit dem Maschinenring wurde auf den bereits vorhandenen Zaun und die
dort lagernden Erdhaufen zur Herstellung der Umwallung hingewiesen. Der
Maschinenring äußerte sich zuversichtlich, die von der Gemeinde genannte
Obergrenze von 25.000 € einhalten zu können, war aber zu einer entsprechenden
Zusage nicht bereit. Sollte der Rat den Abschluss des Vertrages beschließen,
müsste die (vergabe-) rechtliche Zulässigkeit des Beschlussvorschlages zu 2.
geprüft werden.
Da die Maßnahme
über eine Kreditaufnahme finanziert werden muss, können eventuelle Beschlüsse
erst nach (uneingeschränkter) Genehmigung
er Haushaltssatzung 2011 durchgeführt werden.
Während der
Beratung wird deutlich, dass die Gemeinde auf eine feste Bausumme bestehen
sollte, für die der Maschinenring die Betonplatte erstellt. Außerdem soll
geprüft werden, ob andere Firmen die geforderte Betonplatte günstiger erstellen
können.
Weitere
Möglichkeiten einer geregelten Grüngutannahme werden beraten, wie den Platz mit
Containern auszustatten und eine Rampe zu bauen für das Befüllen. Bgm Schulz
sieht in dieser Vorgehensweise erhebliche Gefahren.
Nach umfassender Beratung
fasst der Rat auf Antrag den
Beschluss:
Die Beschlussfassung über den Vertrag mit
dem Maschinenring wird vertagt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Angebote
zum Bau der Betonplatte einzuholen und die Variante zu prüfen, für die
Grüngutentsorgung auf dem gemeindeeigenen Gelände Container aufzustellen.