Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Gemäß Angebotsauswertung hat die EVE GmbH den höchsten Erfüllungsgrad erzielt.

 

Der vom Unternehmen vorgelegte Vertragsentwurf ist „kommunalfreundlich“ gestaltet und beinhaltet die aus gemeindlicher Sicht zu stellenden Anforderungen.

 

Wie bisher sind die jeweils höchstzulässigen Sätze der Konzessionsabgabe und für die Gewährung des Kommunalrabatts enthalten. Als neue Vertragselemente sind z.B. die „Förderung dezentraler Stromerzeugung, Konzepte zur Elektromobilisierung sowie Steigerung der Energieeffizienz“ aufgenommen worden.

Daneben enthält der Vertragsentwurf verbesserte Informationsansprüche seitens der Stadt.

 

Zwecks Schaffung gleichlautender Vertragsendtermine für alle Gemeinden innerhalb der Samtgemeinde wird ein einheitliches Enddatum empfohlen.

 

Verw. Ang. Maatsch verliest die vom VA H am 14.03.2011 empfohlenen Änderungen.

 

Da die Verträge gleichlautend sind, regt  Rh Flindt  an, nur einen Vertrag zu schließen.

Der Rat spricht sich dafür aus, 2 Beschlüsse, wie in den Vorlagen vorgegeben,  zu fassen aber nur einen Vertrag zu schließen.

 

Der Rat fasst daher  folgenden 

 


Beschluss:

Der Stadtdirektor wird ermächtigt, mit der EVE - Energieversorgung Elbtalaue GmbH einen Konzessionsvertrag (siehe Anlage zur Niederschrift zu TOP 5 und 6)  mit einer Vertragslaufzeit bis zum 28.11.2031 zu schließen.