Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Herr Braune ist seit einiger Zeit Eigentümer der Herrenmühle. Seit dieser Zeit ist der Wanderweg im Bereich der Herrenmühle unterbrochen bzw. gesperrt, da er sich in diesem Bereich im Eigentum Herrn Braunes befindet.

Herr Braune beantragt nun, ihm einen Teil der Zuwegung, nämlich das Flurstück 103/2 zu veräußern, da es zwischen seinen Grundstücken liegt und durch den Durchgangsverkehr ohnehin nicht mehr nutzbar ist.

Sollten sich die Eigentumsverhältnisse in Zukunft ändern und ein möglicher neuer Eigentümer den Durchgang wieder freigeben, wäre der Zugang zur Brücke nicht mehr gewährt.

 

Es wird daher empfohlen, die Parzelle nicht zu veräußern.

 

Ohne Aussprache  wird eine Abstimmung nach Vorlage beantragt.

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt einstimmig gemäß der Vorlage.

 


Beschlussvorschlag:

An Herrn Martin Braune, Karlstr. 4, 21244 Buchholz wird das Flurstück 103/2 der Flur 15 (siehe Anlage) nicht veräußert.