Sitzung: 17.03.2011 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/127/2011
Die Gemeinden
dürfen Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer
Zeit nicht brauchen, veräußern. Bei der Wegeparzelle handelt es sich um den
ehemaligen Schulsteig, der ca. 2 m breit ist und keine Erschließungsfunktion
hat.
Herr Schink benötigt eigentlich nur ca. 200 m². Die Vermessungskosten würden
jedoch allein schon ca. 1.200 € betragen. Daher sollte Herrn Schink der gesamte
Weg veräußert werden.
Herr Schlink nutzt
bereits seit Jahrzehnten die gemeindeeigene Wegefläche und er sollte nach
Meinung einiger Ratsmitglieder zunächst der Gemeinde die entgangene Pacht
zahlen.
Rh Beutler verweist
darauf, dass dieser Weg, wie in der Vergangenheit auch als Wanderweg genutzt
werden sollte und daher nicht verkauft werden sollte.
Nach weiterer
Beratung stellt Rh Beutler den Antrag, Herr Schlink soll zum errechnete
Kaufpreis insgesamt 1.000 € mehr bezahlen.
Dieser Antrag wird
mit 4 JA-Stimmen bei 4 NEIN-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Rh Wittkopf schlägt
vor, dass insgesamt 500 € zum vereinbarten Kaufpreis aufgeschlagen werden
sollten.
Nach weiterer
Beratung fasst der Rat den
Beschluss:
An Herrn Christoph
Schink, An der Bundesstr. 2, 29499 Zernien, wird das Flurstück 76/1 der Flur 1
in der Gemarkung Zernien verkauft. Das Flurstück hat eine Fläche von 1.448 m²
und wird für insgesamt für einen Preis in Höhe von 2.000,00 € verkauft.
Für den Bereich, in
dem die Parzelle das Flurstück 75 kreuzt, wird ein Wegerecht eingeräumt.
Die mit dem Vertrag
verbundenen Kosten trägt der Erwerber.