Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Die Gemeinden dürfen Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht brauchen, veräußern. Bei der Wegeparzelle handelt es sich um den ehemaligen Schulsteig, der ca. 2 m breit ist und keine Erschließungsfunktion hat.
Herr Schink benötigt eigentlich nur ca. 200 m². Die Vermessungskosten würden jedoch allein schon ca. 1.200 € betragen. Daher sollte Herrn Schink der gesamte Weg veräußert werden.

 

Herr Schlink nutzt bereits seit Jahrzehnten die gemeindeeigene Wegefläche und er sollte nach Meinung einiger Ratsmitglieder zunächst der Gemeinde die entgangene Pacht zahlen.

 

Rh Beutler verweist darauf, dass dieser Weg, wie in der Vergangenheit auch als Wanderweg genutzt werden sollte und daher nicht verkauft werden sollte.

Nach weiterer Beratung stellt Rh Beutler den Antrag, Herr Schlink soll zum errechnete Kaufpreis insgesamt 1.000 € mehr bezahlen.

Dieser Antrag wird mit 4 JA-Stimmen bei 4 NEIN-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Rh Wittkopf schlägt vor, dass insgesamt 500 € zum vereinbarten Kaufpreis aufgeschlagen werden sollten.

Nach weiterer Beratung fasst der Rat den

 


Beschluss:

An Herrn Christoph Schink, An der Bundesstr. 2, 29499 Zernien, wird das Flurstück 76/1 der Flur 1 in der Gemarkung Zernien verkauft. Das Flurstück hat eine Fläche von 1.448 m² und wird für insgesamt für einen Preis in Höhe von 2.000,00 € verkauft.

Für den Bereich, in dem die Parzelle das Flurstück 75 kreuzt, wird ein Wegerecht eingeräumt.

Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt der Erwerber.