Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Maatsch erläutert, dass der Landkreis mit Verfügung vom 24.1.2011 Auszüge aus der Dienstbesprechung der Kommunalaufsichtsbehörden beim Nds. Ministerium f. Inneres und Sport (MI) übersandt und dazu ergänzende Hinweise gegeben hat.

Hervorzuheben sind die Ausführungen zu ggf. aufzustellenden Haushaltssicherungskonzepten.

Demnach ist der Verzicht auf ein Sicherungskonzept möglich unter der Voraussetzung, dass durch konkrete Prüfungen und im Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht festgestellt wird, dass die Konsolidierungsmöglichkeiten der Gemeinde ausgeschöpft sind.

 

Die Gemeinde Langendorf ist gesetzlich verpflichtet, ein Sicherungskonzept aufzustellen. Der Rat sieht aber angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage keine weiteren Einsparmöglichkeiten.

Unter den o.g. Aspekten sollten vor Beschlussfassung im Rat mit der Kommunalaufsicht Gespräche mit dem Ziel geführt werden, bestimmte Konsolidierungsmöglichkeiten konkret benennen zu können oder im Einvernehmen festzustellen, dass die Gemeinde alle Möglichkeiten genutzt hat.