Herr Maatsch
erläutert, dass der Landkreis mit Verfügung vom 24.1.2011 Auszüge aus der
Dienstbesprechung der Kommunalaufsichtsbehörden beim Nds. Ministerium f.
Inneres und Sport (MI) übersandt und dazu ergänzende Hinweise gegeben hat.
Hervorzuheben sind die
Ausführungen zu ggf. aufzustellenden Haushaltssicherungskonzepten.
Demnach ist der
Verzicht auf ein Sicherungskonzept möglich unter der Voraussetzung, dass durch
konkrete Prüfungen und im Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht festgestellt
wird, dass die Konsolidierungsmöglichkeiten der Gemeinde ausgeschöpft sind.
Die Gemeinde
Langendorf ist gesetzlich verpflichtet, ein Sicherungskonzept aufzustellen. Der
Rat sieht aber angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage keine weiteren
Einsparmöglichkeiten.
Unter den o.g.
Aspekten sollten vor Beschlussfassung im Rat mit der Kommunalaufsicht Gespräche
mit dem Ziel geführt werden, bestimmte Konsolidierungsmöglichkeiten konkret
benennen zu können oder im Einvernehmen festzustellen, dass die Gemeinde alle
Möglichkeiten genutzt hat.