Sitzung: 25.01.2011 Rat der Gemeinde Gusborn
Rh Muchow stellt folgende
Anfragen:
a)
An der Straße von Quickborn
nach Klein Gusborn liegt ein großer Ast, der entfernt werden muss. Wer ist
zuständig?
b)
Warum wurden entlang der
Landesstraße L 256 von Splietau nach Gusborn Bäume abgesägt?
c)
An den Straßen von Zadrau
nach Siemen und von Zadrau nach Klein Gusborn sind diverse Schäden zu
verzeichnen. Wer ist für Reparaturen zuständig?
d)
Wer hat die Obstbäume an
der Bundesstraße B 191 in Richtung Damnatz angepflanzt?
e)
Wer ist hat die
Anpflanzungen in Quickborn in Richtung Friedhof vorgenommen?
Bgm Ringel beantwortet die
Anfragen wie folgt:
zu a und c) Die
Samtgemeinde ist für Arbeiten an diesen Ortsverbindungsstraßen zuständig.
zu b) Diese
Arbeiten dienen der Verkehrssicherheit und obliegen dem Straßenbaulastträger (Land
Niedersachsen).
zu d) Die
Flächen, auf denen Anpflanzungen vorgenommen wurden liegen nicht im Eigentum
der Gemeinde.
zu e) In
Quickborn handelt es sich um private Anpflanzungen.
Ergänzend erklärt Bgm
Ringel, dass die Gemeinde Gusborn für die Verkehrssicherheit entlang der
Gemeindestraßen verantwortlich ist und demnächst Pflegemaßnahmen an maroden
Bäumen erfolgen. Die Samtgemeinde ist ebenfalls dazu verpflichtet, die Bäume
entlang der Ortsverbindungsstraßen zu pflegen und auch Bäume zu entfernen, wenn
es notwendig ist.
Anmerkung der Verwaltung:
zu a) Der
Ast wurde zwischenzeitlich entfernt.