Rh Muchow stellt folgende Anfragen:

a)      An der Straße von Quickborn nach Klein Gusborn liegt ein großer Ast, der entfernt werden muss. Wer ist zuständig?

b)      Warum wurden entlang der Landesstraße L 256 von Splietau nach Gusborn Bäume abgesägt?

c)       An den Straßen von Zadrau nach Siemen und von Zadrau nach Klein Gusborn sind diverse Schäden zu verzeichnen. Wer ist für Reparaturen zuständig?

d)      Wer hat die Obstbäume an der Bundesstraße B 191 in Richtung Damnatz angepflanzt?

e)      Wer ist hat die Anpflanzungen in Quickborn in Richtung Friedhof vorgenommen?

 

 

Bgm Ringel beantwortet die Anfragen wie folgt:

zu a und c) Die Samtgemeinde ist für Arbeiten an diesen Ortsverbindungsstraßen zuständig.

zu b)            Diese Arbeiten dienen der Verkehrssicherheit und obliegen dem Straßenbaulastträger (Land Niedersachsen).

zu d)            Die Flächen, auf denen Anpflanzungen vorgenommen wurden liegen nicht im Eigentum der Gemeinde.

zu e)            In Quickborn handelt es sich um private Anpflanzungen.

 

 

Ergänzend erklärt Bgm Ringel, dass die Gemeinde Gusborn für die Verkehrssicherheit entlang der Gemeindestraßen verantwortlich ist und demnächst Pflegemaßnahmen an maroden Bäumen erfolgen. Die Samtgemeinde ist ebenfalls dazu verpflichtet, die Bäume entlang der Ortsverbindungsstraßen zu pflegen und auch Bäume zu entfernen, wenn es notwendig ist.

 

Anmerkung der Verwaltung:

zu a)      Der Ast wurde zwischenzeitlich entfernt.