Die Interessenten am Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Stromnetze stellen sich den Gemeinden am 19. und 31. Januar 2011 vor. Die Bürgermeister und stellv. Bürgermeister nehmen daran teil und können ihre entsprechenden Fragen an die Interessenten richten.

 

Bgm Ringel verweist darauf, dass die Gemeinde von der e.on Avacon Gewerbesteuer einnimmt.

Wie erfolgt die Gewerbesteuerzahlung an die Gemeinde Gusborn, wenn der Standort des Netzbetreibers nicht in der Gemeinde liegt?

 

 

Herr Maatsch erläutert, dass die Zerlegung der Gewerbesteuer gesetzlich geregelt ist. An der Zerlegung sind Gemeinden zu beteiligen, in denen das Unternehmen Betriebsstätten unterhält. Als Betriebsstätten in diesem Sinne gelten bei der Energieversorgung die technischen/elektrischen Anlagen innerhalb der Gemeinde.

Für Energieversorgungsunternehmen gilt gemäß einem Grundsatzurteil des Reichsfinanzhofes (RFH) aus 1940 der folgende Zerlegungsmaßstab:

 

für 25 % des einheitlichen Steuermessbetrages
das Verhältnis, in dem die Zahl der in allen Betriebsstättengemeinden wohnenden Belegschaftsmitglieder der Gesellschaft zu der Zahl der in der einzelnen Betriebsstättengemeinde wohnenden Belegschaftsmitglieder steht;

für 25 % des einheitlichen Steuermessbetrages
das Verhältnis, in dem die Zahl der in allen Betriebsstättengemeinden vorhandenen Kinder der Belegschaftsmitglieder der Gesellschaft zu der Zahl der in der einzelnen Betriebsstättengemeinde vorhandenen Kinder der Belegschaftsmitglieder steht;

für 30 % des einheitlichen Steuermessbetrages
das Verhältnis, in dem die Summe der in allen Betriebsstättengemeinden erzielten Betriebseinnahmen zu der Summe der in der einzelnen Betriebsstättengemeinde erzielten Betriebseinnahme steht, wobei die Wiederverkäufer-Umsätze zu 100 % berücksichtigt worden sind;

für 20 % des einheitlichen Steuermessbetrages
das Verhältnis, in dem die Summe der Werte der in allen Betriebsstättengemeinden befindlichen örtlichen Betriebsanlagen zu der Summe der Betriebsanlagewerte der einzelnen Betriebsstättengemeinde steht.