Sitzung: 25.01.2011 Rat der Gemeinde Gusborn
Die Interessenten am
Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Stromnetze stellen sich den
Gemeinden am 19. und 31. Januar 2011 vor. Die Bürgermeister und stellv.
Bürgermeister nehmen daran teil und können ihre entsprechenden Fragen an die Interessenten
richten.
Bgm Ringel verweist darauf,
dass die Gemeinde von der e.on Avacon Gewerbesteuer einnimmt.
Wie erfolgt die
Gewerbesteuerzahlung an die Gemeinde Gusborn, wenn der Standort des
Netzbetreibers nicht in der Gemeinde liegt?
Herr Maatsch erläutert, dass die Zerlegung
der Gewerbesteuer gesetzlich geregelt ist. An der Zerlegung sind Gemeinden zu
beteiligen, in denen das Unternehmen Betriebsstätten unterhält. Als
Betriebsstätten in diesem Sinne gelten bei der Energieversorgung die
technischen/elektrischen Anlagen innerhalb der Gemeinde.
Für Energieversorgungsunternehmen gilt
gemäß einem Grundsatzurteil des Reichsfinanzhofes (RFH) aus 1940 der folgende
Zerlegungsmaßstab:
für 25 % des einheitlichen Steuermessbetrages
das Verhältnis, in dem die Zahl der in allen Betriebsstättengemeinden wohnenden
Belegschaftsmitglieder der Gesellschaft zu der Zahl der in der einzelnen
Betriebsstättengemeinde wohnenden Belegschaftsmitglieder steht;
für 25 % des einheitlichen Steuermessbetrages
das Verhältnis, in dem die Zahl der in allen Betriebsstättengemeinden
vorhandenen Kinder der Belegschaftsmitglieder der Gesellschaft zu der Zahl der
in der einzelnen Betriebsstättengemeinde vorhandenen Kinder der
Belegschaftsmitglieder steht;
für 30 % des einheitlichen Steuermessbetrages
das Verhältnis, in dem die Summe der in allen Betriebsstättengemeinden
erzielten Betriebseinnahmen zu der Summe der in der einzelnen
Betriebsstättengemeinde erzielten Betriebseinnahme steht, wobei die
Wiederverkäufer-Umsätze zu 100 % berücksichtigt worden sind;
für 20 % des einheitlichen Steuermessbetrages
das Verhältnis, in dem die Summe der Werte der in allen
Betriebsstättengemeinden befindlichen örtlichen Betriebsanlagen zu der Summe
der Betriebsanlagewerte der einzelnen Betriebsstättengemeinde steht.