Die in diesem
Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, unter
Berücksichtigung von § 13 Abs. 2 NKWG die Wahlorganisatoren der Samtgemeinde
Elbtalaue zu unterstützen und innerhalb von 2 Wochen nach dieser Gremiensitzung
geeignete Bürger für die Besetzung der Wahlausschüsse und Wahlvorstände an das
Wahlamt der Samtgemeinde Elbtalaue zu melden.
Bgm Harms berichtet
ergänzend, dass der Verwaltung bereits anlässlich der letzten Wahl Personen
namentlich genannt wurden, die bereit sind, im Wahlausschuss und Wahlvorstand
tätig zu werden.