Beschluss: Kenntnis genommen

Die in diesem Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, unter Berücksichtigung von § 13 Abs. 2 NKWG die Wahlorganisatoren der Samtgemeinde Elbtalaue zu unterstützen und innerhalb von 2 Wochen nach dieser Gremiensitzung geeignete Bürger für die Besetzung der Wahlausschüsse und Wahlvorstände an das Wahlamt der Samtgemeinde Elbtalaue zu melden.

 

Bgm Harms berichtet ergänzend, dass der Verwaltung bereits anlässlich der letzten Wahl Personen namentlich genannt wurden, die bereit sind, im Wahlausschuss und Wahlvorstand tätig zu werden.