Sitzung: 16.02.2011 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/693/2010
Beschlussvorschlag:
Grundsätzlich wird beschlossen, die Gebühren für die Nutzung von Straßen und Straßenseitenräumen für das Verlegen von unterirdischen Leitungen jährlich pro Meter wie folgt zu berechnen:
· bis 100 m = 0,30 €, mindestens 10,00 €
· von 101 m – 1000 m = 0,20 €
·
ab 1001
m =
0,10 € je lfd. m pro Jahr.
Sachverhalt:
Eine Nutzung dieser Art richtet sich nach
bürgerlichem Recht und kann nicht über eine Sondernutzungssatzung geregelt
werden.
Durch die starke Zunahme der regenerativen
Energiegewinnung kommt es seit längerer Zeit zu einer vermehrten Nutzung von
öffentlichen Verkehrsflächen zur Verlegung von Einspeisungsleitungen. Diese
Verlegung stellt eine über den allgemeinen Bedarf gültige Nutzung dar.
Der Antragssteller erzielt einen wirtschaftlichen
Vorteil durch diese Verlegung. Dies rechtfertigt die Erhebung eines
Nutzungsentgeltes.
Bisher war die Höhe der Nutzungsentgelte der
Höhe nach nicht geregelt. Um alle Nutzer gleich zu behandeln, sollte eine
Grundsatzentscheidung hierzu gefasst werden.
Außerdem obliegt dem Antragssteller die
Verkehrssicherungspflicht für die von ihm genutzten Flächen. Dieses ist
rechtssicher in Form einer entsprechenden Vereinbarung zu regeln.
Aus Sicht der Verwaltung und um die
Gleichbehandlung aller Antragssteller zu erzielen, ist eine Stafflung nach
Länge der Leitungen sinnvoll. Die Nutzungsentgelte sollten die im
Beschlussvorschlag aufgeführten Höhen betragen.
Der Mindestbetrag sollte nicht unter 10,-- €
liegen, da hierdurch gerade die Bearbeitungs- und Buchungskosten gedeckt
werden.
Zu diesem TOP führt Bgm Sperling aus, dass
zunächst der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund NSGB zu dieser
Angelegenheit befragt werden soll. Die Gemeinde Jameln will ohne weitere
Informationen keine grundsätzliche Entscheidung herbeiführen. Es ist zu prüfen,
ob und wie andere Gemeinden in Niedersachsen Gebühren erheben. Fraglich ist
auch, wer diese Gebühren zu entrichten hätte (Beregnungsverbände, Wasser- und
Bodenverbände usw.).
Auf Antrag der Rf Merke fasst der Rat den
Beschluss:
Die Entscheidung
über Gebühren für die Nutzung von Straßen und Straßenseitenräumen für
das Verlegen von unterirdischen Leitungen wird vertagt.