Sitzung: 25.01.2011 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 20/030/2011
In Vorbereitung dieses TOP hat Rh Struck beantragt, eine Resolution zum eingeschränkten finanziellen Handlungsspielraum zu verabschieden. Dazu war im Vorfeld der Sitzung an alle Ratsmitglieder eine Kopie verteilt worden.
Rh Struck verteilt in der Sitzung eine überarbeitete
Resolution und erläutert kurz deren Inhalt und die damit verfolgte
Zielstellung. Er verweist auf die den Ratsmitgliedern in Kopie vorliegende Denkschrift des
Niedersächsischen Städtetages 2011 mit dem Titel
„Existenzfragen
kommunaler Selbstverwaltung – Kommunale Finanzlage im Gesamtbild“
Herausgeber:
Niedersächsischen Städtetages, Prinzenstraße 23 in 30159 Hannover.
Die
Denkschrift ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar:
http://www.nst.de/media/custom/359_90_1.PDF?La=1&object=med%7C359.90.1
Während der Beratung beschließt der Rat mit 4 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme und 3 Enthaltungen, den letzten Satz des Resolutionsentwurfes zu streichen.
Dieser lautet:
Da
das Land Niedersachsen die verfassungsrechtliche Verantwortung für die
Finanzausstattung der Kommunen trägt, erwartet der Rat die Vorlage eines
Sicherungskonzepts für die Gemeinde Gusborn durch die Landesregierung mit der
gebotenen Eile.
Einstimmig, 4 JA-Stimmen bei 4
Enthaltungen, beschließt der Rat die als Anlage 2 zu TOP 7 beigefügte
Resolution.
Die Resolution soll gesandt werden an das
Land Niedersachsen, an alle Fraktionen des Landtages, an den Kreistag des
Landkreises Lüchow-Dannenberg, an den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue, an die
Räte aller Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue, an den
Niedersächsischen Städtetag NST, an den Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebund NSGB und an die Elbe-Jeetzel-Zeitung.
Bgm Ringel lässt über das vorliegende Haushaltssicherungskonzept abstimmen.
Beschluss:
Der Rat beschließt das dem Haushaltsplan 2011 als Anlage 1 beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2011 der Gemeinde Gusborn.