Die in diesem
Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, unter
Berücksichtigung von § 13 Abs. 2 NKWG die Wahlorganisatoren der Samtgemeinde
Elbtalaue zu unterstützen und innerhalb von 2 Wochen nach dieser Gremiensitzung
geeignete Bürger für die Besetzung der Wahlausschüsse und Wahlvorstände an das
Wahlamt der Samtgemeinde Elbtalaue zu melden.