Beschluss: Kenntnis genommen

Die in diesem Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, unter Berücksichtigung von § 13 Abs. 2 NKWG die Wahlorganisatoren der Samtgemeinde Elbtalaue zu unterstützen und innerhalb von 2 Wochen nach dieser Gremiensitzung geeignete Bürger für die Besetzung der Wahlausschüsse und Wahlvorstände an das Wahlamt der Samtgemeinde Elbtalaue zu melden.