Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Um eine gesicherte Erschließung der Grundstücke im Bebauungsplangebiet „Stüden“ zu gewährleisten, ist die gleichnamige Erschließungsstraße „Stüden“ öffentlich zu widmen.

Die Widmung ist nach dem Niedersächsischen Straßengesetz öffentlich bekanntzumachen.

Als Anlage zur Vorlage ist ein Lageplan mit Kennzeichnung des zu widmenden Bereiches beigefügt, dieser Lageplan ist Bestandteil des Widmungsvorganges.

 

Bgm Ringel erläutert, dass die fußläufige Verbindung zum Mehrzweckplatz, im Lageplan als Grünanlage ausgewiesen, noch nicht ausgebaut wurde und in diesem Zusammenhang nicht gewidmet wird.

 

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Die Straße „Stüden“, Flurstück 6, Flur 29 der Gemarkung Quickborn wird gem. der Darstellung im beigefügten Lageplan gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und § 47 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich als Gemeindestraße gewidmet.

Der Bereich ist kariert dargestellt

 

Der Bereich der fußläufigen Verbindung des Bebauungsplangebietes mit dem Grundstück der Markthalle (ehemals Kaufhaus Schönemann) wird mit der Zweckbestimmung „Beschränkung auf die Benutzung durch Fußgänger“ gewidmet. Der Bereich ist im beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt.

Die im Lageplan ebenfalls schraffiert dargestellten Wegeverbindungen zum Mehrzweckplatz sind gegenwärtig nicht Bestandteil der Widmung.

 

Die Straße ist in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Gusborn aufzunehmen.