Sitzung: 25.01.2011 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/655/2010
Um eine gesicherte
Erschließung der Grundstücke im Bebauungsplangebiet „Stüden“ zu gewährleisten,
ist die gleichnamige Erschließungsstraße „Stüden“ öffentlich zu widmen.
Die Widmung ist
nach dem Niedersächsischen Straßengesetz öffentlich bekanntzumachen.
Als Anlage zur
Vorlage ist ein Lageplan mit Kennzeichnung des zu widmenden Bereiches
beigefügt, dieser Lageplan ist Bestandteil des Widmungsvorganges.
Bgm Ringel erläutert,
dass die fußläufige Verbindung zum Mehrzweckplatz, im Lageplan als Grünanlage
ausgewiesen, noch nicht ausgebaut wurde und in diesem Zusammenhang nicht
gewidmet wird.
Der Rat fasst den
Beschluss:
Die Straße „Stüden“, Flurstück 6, Flur 29
der Gemarkung Quickborn wird gem. der Darstellung im beigefügten Lageplan gem.
§ 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und § 47 des Niedersächsischen
Straßengesetzes öffentlich als Gemeindestraße gewidmet.
Der Bereich ist kariert dargestellt
Der Bereich der fußläufigen Verbindung des
Bebauungsplangebietes mit dem Grundstück der Markthalle (ehemals Kaufhaus
Schönemann) wird mit der Zweckbestimmung „Beschränkung auf die Benutzung durch
Fußgänger“ gewidmet. Der Bereich ist im beigefügten Lageplan schraffiert
dargestellt.
Die im Lageplan ebenfalls schraffiert
dargestellten Wegeverbindungen zum Mehrzweckplatz sind gegenwärtig nicht
Bestandteil der Widmung.
Die Straße ist
in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Gusborn aufzunehmen.