Sitzung: 25.01.2011 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Befangen: 1
Vorlage: 31/579/2010
Der Antragsteller hat seine bestehende
Photovoltaikanlage erweitert. Hierdurch hat er den Grenzwert von 30 kW
überschritten. Nach dem EEG ist er für die Schaffung der Einleitungsmöglichkeit
für die über den Grenzwert hinausgehende Menge selbst verantwortlich. Hierzu
beabsichtigt Herr Wilhelm Struck die Verlegung einer Stromleitung zu nächsten
Trafo-Station in der Straße „An den Eichen“.
Es werden ca. 4 m der öffentlichen Straße
genutzt.
Nach kurzer
Beratung fasst der Rat den
Beschluss:
Mit Herrn Wilhelm Struck, wohnhaft in Groß Gusborn, Siemener Str. 3 in 29473 Gusborn, wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung einer Stromeinspeisungsleitung in der Gemeinde Gusborn, Ortsteil Groß Gusborn geschlossen.
Das Nutzungsentgelt beträgt für 20 Jahre,
vom 01.01.2011 bis zum 31.12. 2030 insgesamt 150,00 €.
Nach Ablauf
des Vertrages ist erneut zu verhandeln.