Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Befangen: 1

Der Antragsteller hat seine bestehende Photovoltaikanlage erweitert. Hierdurch hat er den Grenzwert von 30 kW überschritten. Nach dem EEG ist er für die Schaffung der Einleitungsmöglichkeit für die über den Grenzwert hinausgehende Menge selbst verantwortlich. Hierzu beabsichtigt Herr Wilhelm Struck die Verlegung einer Stromleitung zu nächsten Trafo-Station in der Straße „An den Eichen“.

Es werden ca. 4 m der öffentlichen Straße genutzt.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Rat den

 


Beschluss:

Mit Herrn Wilhelm Struck, wohnhaft in Groß Gusborn, Siemener Str. 3 in 29473 Gusborn, wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung einer Stromeinspeisungsleitung in der Gemeinde Gusborn, Ortsteil Groß Gusborn geschlossen.

 

Das Nutzungsentgelt beträgt für 20 Jahre, vom 01.01.2011 bis zum 31.12. 2030 insgesamt 150,00 €.

Nach Ablauf des Vertrages ist erneut zu verhandeln.