Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Siehe Vorlage 31/662/2010.

 

Verw. Ang.  Zuther teilt mit, dass die Gemeinde grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Grundstücksverkäufe  auszuschreiben. Die Gemeinde ist bei einem Verkauf von Grundstücken privatrechtlich tätig. Es ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, wenn sie einen Verkauf öffentlich  bekanntmacht.

Ein Auszug aus der Bodenrichtwertkarte 2010 wird verteilt. Danach liegt der Bodenrichtwert für Ackerland bei 0,90 € und für Grünland bei  0,45 €. Die Grundstücksverkäufe, die heute beschlossen werden sollen, liegen preislich alle im oberen Drittel. Die Behandlung der Grundstücke im öffentlichen Teil einer Ratssitzung ist lt.  NGO möglich, es sei denn,  es werden persönliche Angelegenheiten des Käufers angesprochen.

 

Rf Molter ist der Ansicht, dass der Kaufpreis für die Grundstücke/Wege für alle Käufer/Innen gleich sein sollte und beantragt hier 1,00 €/m² anzusetzen.

 

Stv. Bgm Jahnke vertritt die Meinung, dass im Vertrag  geregelt werden muss, dass das Grundstück  in seiner jetzigen Beschaffenheit so erhalten bleibt. Es ist  sicherzustellen, dass keine Abholzung erfolgt. Stv. Bgm Jahnke stellt dieses zum Antrag,

 

Sollte der Rat den Antrag von stv. Bgm Jahnke so beschließen, würde Rf Molter ihren Antrag zurückziehen.

 

Der Rat Göhrde fasst folgenden

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

An Frau Katja Behr und Herrn Michael Kurczynski, Fraenkelstr. 6, 22307 Hamburg wird das Flurstück 7 der Flur 2 der Gemarkung Tollendorf veräußert. Der Kaufpreis beträgt 0,50 € je m². Bei einer Fläche von 3.932 m² bedeutet dies eine Gesamteinnahme in Höhe von 1.966,00 €.

Vertraglich ist ferner festzuhalten, dass der großwüchsige Baumbestand auf dem Grundstück

nicht entfernt werden darf. Der Charakter des Flurstückes als Feldgehölz muss erhalten bleiben.

Sämtliche mit dem Vertrag verbundenen Kosten tragen die Käufer.