Sitzung: 15.12.2010 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/662/2010
Sachverhalt:
Siehe Vorlage
31/662/2010.
Verw. Ang. Zuther teilt mit, dass die Gemeinde
grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Grundstücksverkäufe auszuschreiben. Die Gemeinde ist bei einem
Verkauf von Grundstücken privatrechtlich tätig. Es ist eine freiwillige
Leistung der Gemeinde, wenn sie einen Verkauf öffentlich bekanntmacht.
Ein Auszug aus der
Bodenrichtwertkarte 2010 wird verteilt. Danach liegt der Bodenrichtwert für
Ackerland bei 0,90 € und für Grünland bei
0,45 €. Die Grundstücksverkäufe, die heute beschlossen werden sollen,
liegen preislich alle im oberen Drittel. Die Behandlung der Grundstücke im
öffentlichen Teil einer Ratssitzung ist lt.
NGO möglich, es sei denn, es
werden persönliche Angelegenheiten des Käufers angesprochen.
Rf Molter ist der
Ansicht, dass der Kaufpreis für die Grundstücke/Wege für alle Käufer/Innen
gleich sein sollte und beantragt hier 1,00 €/m² anzusetzen.
Stv. Bgm Jahnke
vertritt die Meinung, dass im Vertrag
geregelt werden muss, dass das Grundstück in seiner jetzigen Beschaffenheit so erhalten
bleibt. Es ist sicherzustellen, dass
keine Abholzung erfolgt. Stv. Bgm Jahnke stellt dieses zum Antrag,
Sollte der Rat den
Antrag von stv. Bgm Jahnke so beschließen, würde Rf Molter ihren Antrag
zurückziehen.
Der Rat Göhrde
fasst folgenden
Beschluss:
An Frau Katja Behr
und Herrn Michael Kurczynski, Fraenkelstr. 6, 22307 Hamburg wird das Flurstück
7 der Flur 2 der Gemarkung Tollendorf veräußert. Der Kaufpreis beträgt 0,50 €
je m². Bei einer Fläche von 3.932 m² bedeutet dies eine Gesamteinnahme in Höhe
von 1.966,00 €.
Vertraglich ist
ferner festzuhalten, dass der großwüchsige Baumbestand auf dem Grundstück
nicht entfernt
werden darf. Der Charakter des Flurstückes als Feldgehölz muss erhalten
bleiben.
Sämtliche mit dem
Vertrag verbundenen Kosten tragen die Käufer.