Sitzung: 01.12.2010 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/636/2010
Die Biogas Breese in der Marsch GbR hat in 2006/2007 eine Biogasanlage in
Breese / Marsch errichtet. Die Anlage wurde seinerzeit im Rahmen einer
Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) errichtet.
Seit 2007 wird aus
dieser Anlage die Ortschaft Breese / Marsch mit Wärme aus der
Produktionsabwärme der Stromerzeugung der Biogasanlage versorgt. Als Redundanz
und Spitzenlastabdeckung ist in der Ortslage Breese / Marsch eine
Hackschnitzelheizanlage errichtet worden, so dass eine durchgehende
Wärmelieferung garantiert werden kann.
Die GbR beabsichtigt die Erweiterung des Wärmenetzes in Richtung Gümse. Mit
dieser Konzeption ist sie auch eine der Siegerinnen im Wettbewerb
Bioenergiedörfer in der Bioenergie-Region Wendland-Elbetal geworden.
Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich konkretisiert. Eine Vorentwurfsplanung und
eine Wärmebedarfsermittlung wurden erarbeitet. Hieraus ergibt sich die
Notwendigkeit einer Zusatzheizung zur
Spitzenlastabdeckung mit ca. 600 KW Leistung. Grundlage der Wärmebedarfsermittlung
war die Vorstellung des Vorhabens den möglichen Abnehmern der Wärme. Ca. 70 %
der Anwohner haben ihr Interesse an einer Versorgung aus der Biogasanlage
bekundet.
Zur Spitzenlastabdeckung ist eine Hackschnitzelheizung vorgesehen, damit die
Durchgängigkeit der Nutzung erneuerbarer Energien gewahrt bleibt.
Die Ortslage Gümse bietet keine Möglichkeit der Errichtung eines „Heizwerkes“
wegen der fehlenden Möglichkeit der Errichtung einer Lager- und
Trocknungshalle. Auch ist die hydraulische Einbindung einer weiteren
Wärmequelle, weit ab von dem Hauptwärmeerzeuger (Biogasanlage), nicht sicher zu
gewährleisten. In der Lagerhalle sollen aus der Region angelieferte
Hackschnitzel (Durchforstungsholz und Material aus Schnittarbeiten entlang der
Straßen an den Wegeseitenräumen) im Sommer aus der Abwärme der Biogasanlage
getrocknet werden. Dieses Material dient der eigenen Anlage. Zusätzlich ist
beabsichtigt überschüssiges Material an andere Hackschnitzelanlagen zu
veräußern.
Im Zuge der Überlegungen der Trocknung und des vergrößerten Betriebes, ist die
Schaffung eines weiteren Arbeitsplatzes notwendig.
Die Verwaltung hat mit dem Landkreis die planungsrechtliche Möglichkeit der
Errichtung der weiteren Anlage im Außenbereich erörtert. Eine Teilhabe an der
vorhandenen Privilegierung für die Biogasanlage wird in Frage gestellt. Weitere
Privilegierungstatbestände nach § 35 BauGB lassen sich nicht ableiten. Wegen
der räumlichen Ausdehnung des dann neu entstehenden Gebietes, neben der
geplanten Heizanlage stehen dort bereits die Biogasanlage und ein Schweinestall
(errichtet im Rahmen einer Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB), ist
die Überprüfung und Absicherung des Standortes im Rahmen eines
Bauleitplanverfahrens notwendig. Daneben ist eine Änderung des zzt. gültigen
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue notwendig, um die Aufstellung
eines Bebauungsplanes planerisch vorzubereiten. Hierzu ist ein Antrag bei der
Samtgemeinde zu stellen.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Informationsfragen.
Rh Dr. Lange
befürwortet die geplante Erweiterung des Wärmenetzes und grundsätzlich
derartige Anlagen. Hinsichtlich der schlechten Haushaltslage der Stadt hält er
Überlegungen über die Umlegung der Planungskosten für erforderlich. Er verweist
in diesem Zusammenhang auf die vielfache Erhöhung des Grundstückpreises
aufgrund der Bebauungsplanung und auf den Wegfall der 500 KW-Beschränkung im
Aussenbereich für die Biogasanlage und hält einen Gewinnanspruch der
Allgemeinheit für gerechtfertigt.
In der
anschließenden regen Diskussion besteht Einvernehmen für die positive Bewertung
derartiger Anlagen.
Rh Herzog wirft die
Frage nach einer Systematik für zukünftige Planungen (Angebotsplanung) auf, um
Haushaltsmittel langfristig günstiger einsetzen zu können und fragt nach den
Gründen für die Höhe der Planungskosten.
Er tritt dafür ein,
keine zusätzlichen Schweinemastställe durch die Bauleitplanung zuzulassen.
FBL Hesebeck sagt
zu, Möglichkeiten für Angebotsplanungen mit der Kreisverwaltung abzuklären. Er
weist diesbezüglich darauf hin, dass es sich grundsätzlich um ortsansässige
Landwirte handelt, die durch den Standort ihres Betriebes und ihrer Flächen
örtlich gebunden sind. Er erläutert die
nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vorzunehmende
Honorarkostenermittlung.
Rh Schwidder wertet
das gesamte Projekt als ökologisches Musterprojekt und tritt für die Übernahme
der Planungskosten ein. Er schlägt eine vertragliche Rückforderung der
Planungskosten für den Fall des Verkaufs des Objektes vor und bittet
entsprechende Möglichkeiten bis zur VA-Sitzung zu prüfen.
Rh Behning und Rh Auer weisen in der Aussprache auf die
zu erwartenden Gewerbesteuer- und Grundsteuermehreinnahmen hin.
AV Carmienke, Rh
Herzog, Bgm Voß und Rh Schild sprechen sich vergleichend zu in der
Vergangenheit übernommene Planungskosten für andere Bauvorhaben und aufgrund
des ökologisch und für den Bürger positiven Objektes für die Übernahme der
Planungskosten aus.
Rh Dr. Lange weist
auf zukünftige vergleichbare Bauvorhaben hin und gibt zu Bedenken, dass bei
Übernahme der Planungskosten im vorliegenden Fall auch dann die Planungskosten
zu tragen wären.
Nach Beendigung der
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
·
Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanens Biogasanlage Breese / Gümse wird
eingeleitet.
·
Bei der
Samtgemeinde Elbtalaue wird ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur
Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt.
·
Neue
Flächen für weitere Schweinemastställen sind auszuschließen.