Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Enthaltungen: 3

Sachverh. FusAE Nr. VIII/27 vom 22.11.2010.

Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2004 wird beschlossen.

b)      Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2004 gemäß § 101 NGO Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.065.988,35 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 20.265,10 Euro wird gemäß Art. 6 Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung des Sollfehlbetrages aus kameralen Abschluss verwendet.