Sitzung: 16.12.2010 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2/491/2010
Sachverh. FusAE Nr.
VIII/27 vom 22.11.2010.
Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
a)
Der
Jahresabschluss 2004 wird beschlossen.
b)
Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2004 gemäß § 101 NGO
Entlastung erteilt.
c)
Der
Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.065.988,35 Euro wird in
das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in
Höhe von 20.265,10 Euro wird gemäß Art. 6 Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung des
Sollfehlbetrages aus kameralen Abschluss verwendet.