Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Die Dachfläche des Umkleidegebäudes und Vereinsheimes der „Sportanlage Hagener Weg Hitzacker“ eignet sich für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.

 

Die Stadt Hitzacker stellt diese Fläche der Energieversorgung Elbtalaue GmbH zur Errichtung einer entsprechenden Anlage gegen Entgelt zur Verfügung. Das Entgelt wird anteilig aus der Einspeisevergütung berechnet, im Rahmen des noch zu schließenden Gestattungsvertrages wird ein entsprechender Prozentsatz vereinbart. Durch die Energieversorgung Elbtalaue GmbH werden die Kosten für die entsprechenden Investitionen der Anlage getragen. Diese Anlage bleibt im Eigentum der Energieversorgung Elbtalaue GmbH.

 

Der Stadt Hitzacker wird hierfür ein Nutzungsentgelt gezahlt, welches durch den Abschluss eines Gestattungsvertrages zu regeln ist. Hierin werden u. a. auch Regelung zur Verkehrssicherungspflicht, Rücktrittsrecht, Vertragslaufzeit, Wiederherstellungspflicht, Haftungsregelung getroffen.

 

Ratsherr Seide erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt an der Beratung nicht teil.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt gemäß der Vorlage vor und erläutert ergänzend, dass die Stadt die Photovoltaikanlage auch selber errichten könnte, dies aber wegen der fehlenden Finanzmittel nicht möglich ist. Gleiches gilt auch für die Sportmarketing Agentur, die ebenfalls die Finanzierung hierfür nicht aufbringen kann. Daher soll die Dachfläche der Energieversorgung Elbtalaue GmbH zur Verfügung gestellt werden. Das Entgelt wird anteilig aus der Einspeisevergütung berechnet.

 

Nach Vortrag durch Herrn Hesebeck lässt Vorsitzender Herr Westdörp über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen. 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt einstimmig gemäß der Vorlage.

 


Beschlussvorschlag:

Der Energieversorgung Elbtalaue GmbH wird die Dachfläche des Umkleidegebäudes und Vereinsheimes der „Sportanlage Hagener Weg Hitzacker“ zur Errichtung eine Photovoltaikanlage gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.