StDir Meyer erläutert folgenden Sachverhalt:

Das Mehrgenerationenhaus (MRH) wird derzeit aus Mitteln des Bundes bis zum 31.12.2010 gefördert. Ein Antrag auf Weiterförderung wurde gestellt. Das MRH tritt dann in die letzte Phase der fünfjährigen Umsetzung. Das heißt, dass mit dem Verlängerungsbescheid die Förderung aus Bundesmitteln am 31.12.2011 ausläuft.

Die Serviceagentur im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser setzt das Antragsverfahren für die Weiterförderung um und hat gebeten, hierfür ein Votum abzugeben.
Dieses Votum für eine Weiterförderung wurde zwischenzeitlich abgegeben. Auch MdB Pols wird sich für eine weitere Unterstützung einsetzen.
Ohne weitere Bundeszuschüsse ist das MGH in der jetzigen Form nicht aufrechtzuerhalten.