Sitzung: 22.09.2010 Rat der Gemeinde Langendorf
Im Jahre 1981 hat der
Landkreis Lüchow-Dannenberg den kombinierten Geh- und Radweg in Langendorf
gebaut. Grundsätzlich wäre der Landkreis als Straßenbaulastträger für die
Unterhaltungsarbeiten zuständig.
Gegenwärtig entspricht der
Weg jedoch nicht mehr den rechtlichen Voraussetzungen eines Radweges, da der
Weg nicht durchgängig in einer Breite von 1,40 m ausgebaut und nicht
durchgehend als Radweg ausgeschildert ist.
Der Landkreis prüft derzeit
die rechtliche Lage für künftiges Vorgehen in dieser Angelegenheit.