Im Jahre 1981 hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg den kombinierten Geh- und Radweg in Langendorf gebaut. Grundsätzlich wäre der Landkreis als Straßenbaulastträger für die Unterhaltungsarbeiten zuständig.

Gegenwärtig entspricht der Weg jedoch nicht mehr den rechtlichen Voraussetzungen eines Radweges, da der Weg nicht durchgängig in einer Breite von 1,40 m ausgebaut und nicht durchgehend als Radweg ausgeschildert ist.

 

Der Landkreis prüft derzeit die rechtliche Lage für künftiges Vorgehen in dieser Angelegenheit.