Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Frau Fallapp erläutert:
Die Straßenzüge Marschtorstraße, Marktplatz, Lange Straße und Mühlentor sind im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Dannenberg Innenstadt mit einem Großpflaster gestaltet worden. Für Fußgänger, insbesondere Behinderte, ist dieses Pflaster schwer begehbar. Aus diesem Grunde sind im Jahre 2006 Überquerungshilfen angelegt worden. Diese Überquerungshilfen setzen sich nicht vom Pflastermaterial ab, sondern haben lediglich verbesserte Fugenqualität, durch die der Gehbehinderte die Fahrbahn besser nutzen kann.

Im Zuge der Beschilderung der Dannenberger Innenstadt war es  zunächst vorgesehen, die Überquerungshilfen kenntlich zu machen. Von dieser Lösung haben die Verantwortlichen Abstand genommen, da die Überquerungshilfen bisher nicht zufriedenstellend angelegt sind. Aus diesem Grunde sind alternative Kostenvorschläge zur Stadtentwicklungsausschusssitzung im August vorgelegt worden.

Die Variante A sieht das Verfüllen der vorhandenen Fugen mit zwei-Komponenten-Fugenmörtel und farbiger Beschichtung vor. Diese Lösung bietet ein Gesamtbild analog der Kennzeichnung der Fahrradquerung auf der Jeetzelallee.  Bei dieser Variante entstehen Kosten in Höhe von 900,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Querungshilfe.

Die Variante B sieht neues Granitpflaster mit geschliffener Oberfläche analog der Überquerungshilfe Münzstraße vor. Das Granitpflaster wird mit einem zwei-Komponenten-Fugenmörtel vergossen. Es entstehen Kosten in Höhe von 1.900,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Querungshilfe.

Da die Denkmalpflegerin des Landkreises zugegen ist, bittet Frau Fallapp

Frau Duncker um eine Stellungnahme hinsichtlich der möglichen Varianten.

Frau Duncker erläutert, dass sie pauschal keine Angaben geben kann, wie eine behindertengerechte Lösung in der Innenstadt von Dannenberg (Elbe) vollzogen werden kann. Zunächst muss die denkmalpflegerische Genehmigung, die seinerzeit für den Ausbau ausgesprochen worden ist, überprüft werden. Wenn in dieser denkmalpflegerischen Genehmigung entsprechende Auflagen enthalten sind, die eine Umgestaltung der Straßenbereiche verbietet, bedeutet dies unter Umständen eine Rückzahlung von Fördermitteln. Hier ist zunächst erweiterter Klärungsbedarf.

Frau Fallapp schlägt vor, dass zunächst Lösungsvorschläge erarbeitet werden, die gemeinsam mit der Denkmalpflege abgestimmt werden und anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen sind.

 

Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungsvorschläge für mögliche Überquerungshilfen im Bereich Lange Straße zu erarbeiten. Diese sind der Denkmalpflege vorzustellen und mit der Denkmalpflege abzustimmen. Anschließend erfolgt eine Vorlage der Lösungsvorschläge im Ausschuss für Stadtentwicklung.