Sitzung: 26.10.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 3/400/2010
Frau Fallapp erläutert:
Die Straßenzüge Marschtorstraße, Marktplatz, Lange Straße und Mühlentor sind im
Rahmen der Sanierungsmaßnahme Dannenberg Innenstadt mit einem Großpflaster
gestaltet worden. Für Fußgänger, insbesondere Behinderte, ist dieses Pflaster
schwer begehbar. Aus diesem Grunde sind im Jahre 2006 Überquerungshilfen
angelegt worden. Diese Überquerungshilfen setzen sich nicht vom
Pflastermaterial ab, sondern haben lediglich verbesserte Fugenqualität, durch
die der Gehbehinderte die Fahrbahn besser nutzen kann.
Im Zuge der Beschilderung der Dannenberger Innenstadt war es zunächst vorgesehen, die Überquerungshilfen
kenntlich zu machen. Von dieser Lösung haben die Verantwortlichen Abstand
genommen, da die Überquerungshilfen bisher nicht zufriedenstellend angelegt
sind. Aus diesem Grunde sind alternative Kostenvorschläge zur
Stadtentwicklungsausschusssitzung im August vorgelegt worden.
Die Variante A sieht das Verfüllen der vorhandenen Fugen mit
zwei-Komponenten-Fugenmörtel und farbiger Beschichtung vor. Diese Lösung bietet
ein Gesamtbild analog der Kennzeichnung der Fahrradquerung auf der
Jeetzelallee. Bei dieser Variante
entstehen Kosten in Höhe von 900,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro
Querungshilfe.
Die Variante B sieht neues Granitpflaster mit geschliffener Oberfläche
analog der Überquerungshilfe Münzstraße vor. Das Granitpflaster wird mit einem
zwei-Komponenten-Fugenmörtel vergossen. Es entstehen Kosten in Höhe von
1.900,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Querungshilfe.
Da die Denkmalpflegerin des Landkreises zugegen ist, bittet Frau Fallapp
Frau Duncker um eine Stellungnahme hinsichtlich der möglichen Varianten.
Frau Duncker erläutert, dass sie pauschal keine Angaben geben kann, wie
eine behindertengerechte Lösung in der Innenstadt von Dannenberg (Elbe) vollzogen
werden kann. Zunächst muss die denkmalpflegerische Genehmigung, die seinerzeit
für den Ausbau ausgesprochen worden ist, überprüft werden. Wenn in dieser
denkmalpflegerischen Genehmigung entsprechende Auflagen enthalten sind, die
eine Umgestaltung der Straßenbereiche verbietet, bedeutet dies unter Umständen
eine Rückzahlung von Fördermitteln. Hier ist zunächst erweiterter
Klärungsbedarf.
Frau Fallapp schlägt vor, dass zunächst Lösungsvorschläge erarbeitet
werden, die gemeinsam mit der Denkmalpflege abgestimmt werden und anschließend
dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen sind.
Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss
einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungsvorschläge für mögliche Überquerungshilfen
im Bereich Lange Straße zu erarbeiten. Diese sind der Denkmalpflege
vorzustellen und mit der Denkmalpflege abzustimmen. Anschließend erfolgt eine
Vorlage der Lösungsvorschläge im Ausschuss für Stadtentwicklung.