Sitzung: 22.11.2010 Ausschuss für Fusion und interkommunale Zusammenarbeit, Vermögensauseinandersetzungen, Finanzen, Personal und Tourismus
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2/491/2010
Der Jahresabschluss
2004 wurde am 11.01.2010 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 13.04.2010
erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurde durch
die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2004 verstrichenen Zeitraumes und durch
Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse des Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) waren, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als äußerst angespannt zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags-und Finanzlage (§ 100 Abs. 1 NGO).
Die Prüfung hat
nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt,
die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des
Samtgemeindebürgermeisters gem. § 101 NGO entgegenstehen.
Der Fachausschuss
empfiehlt einstimmig den
Beschluss:
a)
Der
Jahresabschluss 2004 wird beschlossen.
b)
Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2004 gemäß § 101 NGO
Entlastung erteilt.
c)
Der
Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.065.988,35 Euro wird in
das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in
Höhe von 20.265,10 Euro wird gemäß Art. 6 Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung des
Sollfehlbetrages aus kameralen Abschluss verwendet.